Neuer Gesetzentwurf zur Restschuldbefreiung springt zu kurz

Zum heutigen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung eines Gesetzentwurfs zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz, und Stefan Schmidt, Mitglied im Ausschuss für Finanzen:

„Endlich hat die Koalition unsere Forderung nach einer Verkürzung der Restschuldbefreiung, die wir gleich zu Beginn der Coronakrise eingebracht hatten, aufgegriffen. Ein erfolgreicher Neustart für die Verbraucherinnen und Verbrauchern in das Wirtschaftsleben wird aus unserer Sicht allerdings mit der Vorlage der Koalition erheblich erschwert, da Einträge in Auskunftsdateien wie die Schufa nicht bereits nach einem Jahr, sondern erst nach drei Jahren gelöscht werden sollen. Hier liegt der Gesetzentwurf weit hinter den angekündigten Plänen der Bundesregierung zurück. Nach unserer Auffassung sollte die Löschung dieser Einträge parallel mit Ende des Restschuldbefreiungsverfahrens erfolgen, ansonsten wird ein negativer Eintrag den Verbraucherinnen und Verbrauchern beispielsweise bei der Wohnungssuche und anderen Vertragsabschlüssen im Weg stehen.

Völlig unverständlich ist uns auch, dass die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens für die Verbraucherinnen und Verbraucher von sechs auf drei Jahre nur bis Ende Juni 2025 befristet gelten soll und über eine mögliche Entfristung erst auf Grundlage eines Berichts der Bundesregierung bis zum 30. Juni 2024 entschieden werden wird. Die bisherigen Evaluationen bieten aus unserer Sicht eine ausreichende Grundlage für die Einschätzung, auch für Verbraucherinnen und Verbrauchern eine dauerhaft verkürzte Frist zur Restschuldbefreiung einzuführen. Wir werden uns daher im Gesetzgebungsverfahren aktiv für weitere Verbesserungen im Sinne des Verbraucherschutzes stark machen.“

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld