Neuer Diskussionsentwurf zur Urheberrechts-Reform

Zum vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz:

„Der Diskussionsentwurf zeigt, dass das Bundesjustizministerium sich zumindest bemüht, mit Blick auf die Upload-Filter-Frage doch noch die Quadratur des Kreises hinzukriegen. Mit der pauschalen Formulierung, dass die Plattformen ihren Verpflichtungen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nachgehen müssen, soll wohl die Rechtskonformität der neuen Regelung sichergestellt werden. Da haben das Gutachten, das die Grüne Bundestagsfraktion Anfang des Jahres vorgestellt hat, und die Diskussion, die wir angestoßen haben, offenbar etwas bewirkt. Aus dem Gutachten geht hervor, dass die vorgesehene vorgelagerte Pflicht, nach der die Plattformen zur Abwendung einer eigenen Haftung zunächst „alle Anstrengungen“ unternommen haben müssen, um eine „Erlaubnis einzuholen“, eine europarechtswidrige allgemeine Überwachungspflicht darstellen würde. Allerdings erscheint der Passus im vorgelegten Diskussionsentwurf immer noch reichlich vage und bedarf noch einer Konkretisierung. Wie praktikabel der Vorschlag überhaupt ist, muss sich noch zeigen.

Das Agieren der großen Koalition bei der EU-Urheberrechtsreform war ein Trauerspiel, Teile der Richtlinie bleiben weiterhin problematisch. Nun gilt es allerdings, dass die Regelung aus Artikel 17 der Richtlinie zumindest so in deutsches Recht umgesetzt wird, dass sie nicht gegen EU-Recht verstößt. Darüber hinaus ist es uns wichtig, die möglichen negativen Auswirkungen von Upload-Filtern zu minimieren. Dafür wäre es zum Beispiel wichtig, dass wir ein effektives Beschwerdesystem für die Nutzerinnen und Nutzer einführen, wenn ihre Inhalte unberechtigterweise geblockt wurden. Wir müssen den Diskussionsentwurf nun in Ruhe daraufhin überprüfen, ob der erforderliche Ausgleich aller Interessen tatsächlich geschaffen wird. Fraglich dürfte allerdings sein, ob der Entwurf in dieser Form überhaupt gegen die CDU-geführten Ministerien Bestand haben wird.“

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