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Portoerhöhung der Post im Jahr 2016 war rechtswidrig

Zu der heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Aufhebung der von der Bundesnetzagentur genehmigten Portoerhöhung der Deutschen Post für Standardbriefe erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik, und Katharina Dröge, Sprecherin für Wirtschaftspolitik:

„Das Urteil des obersten Verwaltungsgerichts ist eine gute Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher und stellt eine Stärkung des Wettbewerbs dar. Die Bundesregierung hat mit ihrer Änderungsverordnung aus dem Jahr 2015 die Grundlage für einen zu hohen Gewinnzuschlag geschaffen. Das ist von uns von Anfang an als unangemessene Belastung der Verbraucherinnen und Verbraucher kritisiert worden. Die Erhöhung von 0,62 EUR auf 0,70 für den Zeitraum von 2016 bis 2018 ist rechtswidrig, das hat das Gericht nun festgestellt.

Wir fordern daher die Bundesregierung auf, schnellstmöglich die Regelung zum Gewinnzuschlag in der Post-Entgeltregulierungsverordnung wieder so zu gestalten, dass zur Berechnung des Gewinnzuschlags nicht der Vergleich zu ausländischen Post-Unternehmen, insbesondere zu monopolistischen Unternehmen herangezogen wird, sondern der Gewinnzuschlag anhand des unternehmerischen Risikos ermittelt wird, wie es vor Inkrafttreten der Verordnung zur ersten Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung im Jahr 2015 der Fall war. So kann die Bundesregierung von ihrem Irrweg zurückkehren und in Zukunft für faire Entgelte für die Verbraucherinnen und Verbraucher sorgen.“

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