Zum Urteil des BGH zu Unternehmens-Bewertungen auf dem Online-Portal Yelp

Zum Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zu Unternehmens-Bewertungen auf dem Online-Portal Yelp erklärt Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Sprecherin für Verbraucherpolitik: 

„Die Entscheidung des BGH stärkt den Grundsatz, dass Gewerbetreibende grundsätzlich eine öffentliche Kritik hinnehmen müssen. Dies stärkt den Verbraucherschutz. Nötig ist aber auch, dass Internetplattformen Transparenzpflichten erfüllen müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Portale objektive Kriterien für ihre Bewertung zugrunde legen – sowohl für die Einstufung der geprüften Angebote als auch für ihre Anstrengung, Fake-Bewertungen auszusortieren. Entsprechende Algorithmen sollten daher überprüfbar sein.“

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