Sprachassistenten: Verzicht auf Auswertung zwar wichtig, Regulierung aber dringend notwendig

Zu dem Verfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragen Johannes Caspar gegen Google erklärt Tabea Rößner, netz- und verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Es ist ein wichtiger Schritt, dass Google und Apple auf die Auswertung der Audioinhalte ihrer Sprachassistenten verzichten. Diese Zusicherung erfolgte aber erst auf Druck, nachdem der hamburgische Datenschutzbeauftragte gegen Google ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat. Die Initiative des hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist zwar zu begrüßen, doch reicht sie nicht aus. Es bedarf regulatorischer Maßnahmen für Sprachassistenten. Für den Datenschutz ist es ein wichtiges Signal, dass die Behörden bei Berichten über datenschutzwidriges Verhalten einschreiten. Doch die Zusicherung von Google, die Auswertung der Inhalte für drei Monate einzustellen, macht auch die Grenzen sichtbar. Denn der hamburgische Datenschutzbeauftragte hat innerhalb der europäischen Zuständigkeitsverteilung nur eine Notzuständigkeit von drei Monaten. Es wäre daher dringend notwendig und wichtig, wenn die zuständige Datenschutzbehörde in Irland sich dem Thema annimmt.

Auch wenn Unternehmern aufgrund der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichend zu informieren, wird dies nicht ausreichen. Denn Sprachassistenten stehen häufig in hochsensiblen Bereichen wie der eigenen Wohnung stehen. Auch Dritte können von der Aufzeichnung durch Sprachassistenten betroffen sein zum Beispiel beim Besuch in einer Wohnung. Da darf es nicht sein, dass ohne deren Wissen Gespräch mitgeschnitten und verarbeitet werden. Deshalb müssen beim Einsatz von Sprachassistenten besonders hohe Anforderungen gelten. Zudem wird berichtet, dass Fehlfunktionen der Systeme immer wieder zu ungewollter Aufzeichnung und Verarbeitung führen. So lange die Geräte so fehleranfällig sind, müssten Aufzeichnungen generell unterbunden, allenfalls nur mit ausdrücklichem Befehl erfolgen dürfen, also mit einem klaren Opt-in.

Neben den aktuellen datenschutzrechtlichen Fragen werfen die Sprachassistenten eine breite Palette weiterer Fragen auf: Wie wird ein ausreichender Jugendschutz gewährleistet? Welche Bedeutung haben Sprachassistenten im Meinungsbildungsprozess? Wer haftet für Folgen eines Fehlers im System? Welche wettbewerblichen Auswirkungen haben die Sprachassistenten?

 Es ist klar, dass das Thema der Sprachassistenten zunehmend an Bedeutung gewinnen wird. Der Gesetzgeber muss dafür einen klaren regulatorischen Rahmen erarbeiteten. Es ist höchste Zeit, sich dem Thema anzunehmen.

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