Mehr Unabhängigkeit und Transparenz beim neuen SWR-Staatsvertrag

Gestern wurde von den Landesregierungen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg der neue Entwurf des SWR-Staatsvertrages vorgestellt. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete aus Mainz und medienpolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion, Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), erklärt hierzu:

Mit dem neuen Entwurf des Staatsvertrages ist ein wichtiger Schritt getan. Er legt Wert auf Unabhängigkeit und Staatsferne der Rundfunkanstalt. Künftig sollen keine VertreterInnen der jeweiligen Landesregierungen im Rundfunkrat vertreten sein. Stattdessen nehmen gesellschaftliche Gruppen ihren Platz ein. Der Rundfunkrat soll zukünftig auch öffentlich tagen. Ein Gewinn für die unabhängige Rundfunkaufsicht und die Glaubwürdigkeit des SWR hierzulande. Ein Wermutstropfen bleibt aber: Im Verwaltungsrat sind weiterhin Regierungsvertreter zugelassen.

Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Rundfunkrat wie auch der Verwaltungsrat zukünftig zur Hälfte mit Frauen besetzt wird. Eine weitere Neuerung ist die Einführung eines Redaktionsstatuts, mit dem die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestärkt werden. Auch dies ist eine grüne Forderung gewesen.

Wir GRÜNE setzen uns schon länger für mehr Staatsferne im Rundfunk ein. Maßgeblich auf unsere Initiative sind auch diese Regelungen entstanden. Es kann aber nicht sein, dass dieses Anliegen allein vom politischen Willen und politischen Mehrheiten abhängt.

Deshalb ist es wichtig, dass sich das Bundesverfassungsgericht schnellstmöglich mit der Normenkontrollklage und unserer Stellungnahme zum ZDF-Staatsvertrag befasst. Seit längerem liegt die Klage nun schon in Karlsruhe. Wir GRÜNE vertreten die Auffassung, dass die bisherige Besetzung der ZDF-Gremien nicht verfassungskonform ist. Ein Urteil würde Rechtssicherheit auch für andere Staatsverträge bringen.

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