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KEF-Bericht: Grundsatzdebatte über Wirtschaftlichkeit und Programmauftrag der Öffentlich-Rechtlichen nötig
Kürzungen wegen Fällen wie „Gottschalk live“ um zweistelligen Millionenbeitrag gerechtfertigt Anlässlich der heutigen Vorstellung des 20. KEF-Berichts zum Rundfunkbeitrag erklärt…
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Wichtiges Urteil für unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Anlässlich des heutigen Urteils zum Rundfunkbeitrag des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien: Das ist ein wichtiges Urteil des…
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Urteil des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zur Haushaltsabgabe
Eine kurze Stellungnahme von Tabea Rößner, Sprecherin für Medien, zu der heutigen Entscheidung des bayrischen Verfassungsgerichtshofs zum Haushaltsbeitrag:
Mainz und Rheinland-Pfalz, Presse und Meinungen, Pressemitteilungen
Gute Aussichten
Anlässlich des heutigen Urteils des Verfassungsgerichts Rheinland-Pfalz zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik: „Wir begrüßen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichts, da es einmal mehr zeigt, dass das Konzept zum Rundfunkbeitrag nicht mit heißer Nadel gestrickt wurde, sondern Hand und Fuß hat.“
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Das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist
Die Entscheidung, die Beitragszahlerinnen und -zahler zu entlasten, ist zunächst einmal richtig. Ansonsten gilt: Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist. Bislang weiß niemand genau, wie der Saldo aus höheren Einnahmen und Kosten am Ende tatsächlich aussehen wird.
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Plus beim Rundfunkbeitrag: Mehr in Online investieren
Zum abschließenden Bericht der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) über die Mehreinnahmen durch den neuen Haushaltsbeitrag bei den Öffentlich-Rechtlichen erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:
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Überschüsse des Rundfunkbeitrags zurück an die Beitragszahler
Wir haben in Deutschland ein duales Rundfunksystem und es wäre absurd, dieses durch eine Förderung privater Rundfunksender aufzulösen. Die Öffentlich-Rechtlichen bieten bereits regionales Fernsehen an. Der Beitragszahler muss für dieses Angebot nicht doppelt zahlen, nur damit das auch die privaten Anbieter leisten können.
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Sinnvolles Konzept für Mehrerträge
Die Ministerpräsidenten der Länder sollten den Rundfunkbeitrag ab 2015 senken und damit den Empfehlungen der KEF folgen, die Mehreinnahmen zu verteilen. Die Prognose der KEF zeigt, dass der neue Rundfunkbeitrag mehr als genug in die Kassen der Rundfunkanstalten fließen lässt.
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Rundfunkbeitrag anpassen
Zur Debatte um die eventuellen Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag, erklärt Tabea Rößner, Medienexpertin und Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: „Es ist doch völlig klar: Wenn sich die von der KEF prognostizierten Mehreinnahmen bei den Rundfunkbeiträgen der öffentlich-rechtlichen Sender bestätigen, muss der Rundfunkbeitrag sinken!“