Recht auf Vergessen

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Das Recht auf Vergessen: Löschverfahren mit Bedacht regulieren

Das Urteil des EuGH zum sogenannten „Recht auf Vergessen“ ist einige Monate her, die Diskussion rund um die Umsetzung der Vorgaben bei der Löschung von Links durch Google ruhiger geworden. Indes sind die Löschungen in vollem Gange, die dabei aufgetauchten Fragen weiterhin dringlich und bedürfen einer Lösung.

Google holte sich dazu in den vergangenen Wochen Rat bei einem Expertengremium von 7 Mitgliedern verschiedener europäischer Staaten und Professionen, um das Urteil möglichst reibungslos umzusetzen. Allein, das Gremium ist lediglich beratend, endgültige Beschlüsse treffen andere. Was warum gelöscht wird und wer darüber im Einzelfall entscheidet – das scheint nach wie vor ungeklärt. Die Umstände der Löschungen sind weiterhin intransparent.

Dass wir das nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, zeigt alleine schon das Aufkommen an Löschanträgen in der kurzen Zeit:

200.000 Löschanträge haben Europäerinnen und Europäer in den vergangenen sechs Monaten nach dem Urteil an Google gerichtet, knapp 33.000 davon kamen aus Deutschland. Rund 700.000 Links wollte man europaweit aus den Suchergebnissen entfernt haben, 123.000 Links wurden von Deutschen beanstandet. Die Erfolgsquote lag europaweit bei knapp 40 %, in Deutschland wurden sogar 49 % von Google gelöscht.

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