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ARD-Online Angebote genehmigt: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch digital präsent sein

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auch im Internet Präsenz zeigen dürfen, wenn er junge Menschen erreichen will. Darum ist es gut, dass die grundsätzliche Überprüfung des Online-Angebots ein Ende gefunden hat und die ARD Planungssicherheit hat. Nur schade, dass aufgrund kleinteiliger Vorgaben wertvolle Informationen und Beiträge für immer aus dem Netz verschwinden müssen.

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