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Fatal für den Klimaschutz: GroKo bremst weiterhin den notwendigen Ausbau Erneuerbarer Energien
Zur heutigen Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die Regierungsfraktionen: Ich habe nicht vor über 15 Jahren den Bau…
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Newsletter Juli 2014
Kaum eine Woche ist es her, dass die EEG-Reform von der Koalition beschlossen wurde, zeigen sich auch schon fachliche Mängel. Hätte es ein ordentliches parlamentarisches Verfahren mit Anhörun-gen zu den letzten Änderungen gegeben, wäre dies vielleicht zu vermeiden gewesen. Nun muss nachgebessert werden. Aber auch so ist das Gesetz enttäuschend und wird die Energiewende ausbremsen. Statt 45 Prozent soll es bis 2020 nur 35 Prozent Ökostrom geben – nur zehn Prozent mehr als heute. Damit kann gerade mal der wegfallende Atomstrom kompensiert werden. Auch die in Rheinland-Pfalz vorangetriebene Bürgerenergie ist dadurch in Gefahr.
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GroKo bremst Energiewende aus
Die Energiewende in Deutschland ist zur Bekämpfung des fortschreitenden Klimawandels von zentraler Bedeutung. Mit Verabschiedung der EEG-Novelle heute gefährdet die Große Koalition aber die Energiewende. Die Ziele sind nicht nur unambitioniert, sie würgen den Ausbau Erneuerbarer Energien ab, sichern klimaschädliche Kohlekraft ab und sind zudem EU- und verfassungsrechtlich höchst problematisch.
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Fukushima mahnt uns
Fukushima hat uns einmal mehr verdeutlicht, was ein so genanntes ‚Restrisiko‘ bei der Atomkraft bedeuten kann. Umso unverantwortlicher ist es, dass die jetzige japanische Regierung wieder auf Atomkraft setzen will. In den vergangenen zwei Jahren gab es in dem Land acht – teilweise sehr starke – Erdbeben.
Aber auch in Europa wird weiterhin auf die hochriskante Atomtechnologie gesetzt. Wir in Rheinland-Pfalz leben in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kernkraftwerk Cattenom. Speziell dieser Meiler ist als Pannenreaktor bekannt. Gerade wir in Rheinland-Pfalz müssen daher ein besonderes Interesse haben, dass sich ganz Europa auf den Weg in eine atomfreie Zukunft begibt. Da ist noch einiges an Überzeugungsarbeit zu leisten.
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Wirtschaftsminister Gabriel bremst Energiewende aus und gefährdet Investitionen in Rheinland-Pfalz
Jede zweite Kilowattstunde Ökostrom in Deutschland wird von Bürgeranlagen produziert. Gabriel setzt dieses Erfolgsmodell aufs Spiel, indem er für Bürgeranlagen hohe Hürden aufbaut: Die Verpflichtung zur Selbstvermarktung und Ausschreibungsmodelle. Er wirft auch Projekten in Rheinland-Pfalz Steine in den Weg.
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Vermittlung bei Solarförderung hat sich gelohnt
Der Vermittlungsausschuss hat sich gestern auf einen Kompromiss für die Gesetzesnovelle zur EEG-Solarstromförderung geeinigt. Für größere Dachanlagen bis 40 Kilowatt wird die Förderung mit 18,50 Cent pro Kilowattstunde höher ausfallen als zunächst vorgesehen. Die Förderung von großen Solaranlagen wird wie geplant bis zu 30 Prozent gekürzt. Die Grünen konnten bei den Verhandlungen durchsetzen, dass die Bundesregierung rechtzeitig vor Erreichen des Ausbauziels von 52 Gigawatt einen Vorschlag für eine Anschlussförderung vorlegen muss.
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Gute Nachricht für die Energiewende
Der Bundesrat hat heute mit 2/3-Mehrheit den Vermittlungsausschuss angerufen, um die umstrittene Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom neu zu verhandeln. Die Bundesregierung scheiterte mit ihren Plänen, die Vergütung kurzfristig um bis zu 32,5 Prozent zu senken und nur noch bis zu 80% des Ertrags zu vergüten. Die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner aus Mainz (GRÜNE) erklärt dazu:
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Nur mit Speicherung sind 100 % Erneuerbare Energien möglich
Für eine Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien brauchen wir neue Impulse. Anstatt wie die Bundesregierung an den Grundpfeilern des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu rütteln, wie jüngst mit der Kürzung der Solarförderung, müssen wir das EEG weiterentwickeln, damit das gesetzliche Fundament für die Vollversorgung steht.
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Gesetzesnovelle blockiert bürgernahe Energiewende
Der Bundestag hat am 29. März 2012 die Gesetzesnovelle zur EEG-Solarstromförderung verabschiedet. Damit senkt die Bundesregierung die Einspeise-Vergütung von Solarstrom kurzfristig um bis zu 32,5 Prozent. Besitzerinnen und Besitzer von Kleinanlagen bekommen zusätzlich nur 80 Prozent ihres Stromertrages vergütet, den anderen Teil müssen sie selbst vermarkten.