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Vielfalt in den Gremien – Vorschläge für die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags
Seit einem halben Jahr verhandeln die Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzleien über die Umsetzung des Bundesverfassungsurteils zum ZDF-Staatsvertrag. Mehr Staatsferne, mehr Vielfalt, mehr Transparenz und Öffnung der Strukturen sind die Vorgaben der Karlsruher Richter. Beschlossen ist seit Juni, dass der Fernsehrat auf zukünftig 60 Mitglieder, statt wie bisher 77, verkleinert werden soll. Da wir Grüne aus dem Bundestag heraus die Normenkontrollklage mit vorangetrieben haben, möchte ich gerne mit einem konstruktiven Vorschlag zur Ausgestaltung des ZDF-Staatsvertrages meinen Beitrag leisten.
Was die Besetzung der „Staatsbank“ betrifft, hat das BVerfG (Entscheidung vom 25. März 2014) strikte Vorgaben gemacht: Der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien ist konsequent zu begrenzen. „Ihr Anteil darf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.“ Zugleich hat das Gericht betont, dass es nicht ausreiche, die Zahl dieser Personen zu begrenzen. Vielmehr müssten die auf diesen Ein-Drittel-Anteil entfallenden Mitglieder auch den Anforderungen der Vielfaltsicherung entsprechend bestimmt werden.
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ZDF-Staatsvertrag: Ein kluges Urteil
Es ist eine kluge Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Macht der staatlichen Sphäre zu begrenzen. Das Urteil wird als eines der bedeutendsten Rundfunkurteile in die Geschichte eingehen. Es wird weite Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.
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Stellungnahmen zur Klage gegen den ZDF-Staatsvertrag vor dem Bundesverfassungsgericht
Als die Brender-Affaire ins Rollen kam, war für uns als grüne Bundestagsfraktion schnell klar, dass wir den ZDF-Staatsvertrag vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen wollten. Wir haben deshalb direkt als Reaktion auf die Brender-Affäre eine Antragsschrift vom renommierten Mainzer Medienrechtler Prof. Dr. Dieter Dörr erstellen lassen, um in Form eines Normenkontrollverfahrens beim Bundesverfassungsgericht gegen den ZDF-Staatsvertrag zu klagen.
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Der ZDF-Staatsvertrag vor dem Verfassungsgericht: Der lange Weg zur Staatsferne
Wenn heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags stattfindet, nähert sich eine lange Reise dem Ende. Wir erinnern uns: Vor vier Jahren haben einige wenige Landeschefs einen unabhängigen Chefredakteur aus dem Amt gekickt. Weil er ihnen nicht passte. Weil er zu unbequem war. Mich als frisch gewählte Abgeordnete und ehemalige ZDF-Redakteurin machte es 2009 schier fassungslos, dass solche Schachzüge möglich sind in einem demokratischen Land, das zwei Diktaturen erlebt hat, welche die Macht der Medien schamlos für ihre Zwecke missbrauchten.
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Endlich: Bundesverfassungsgericht verhandelt Klage zur Staatsferne im ZDF
Endlich ist es soweit: Die Chance für einen staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk rückt näher. Die Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht über die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates findet am 05. November statt.
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Die Union und die Unabhängigkeit der Öffentlich-Rechtlichen
Die Geschichte des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und der Union ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Während das Grundgesetz die Unabhängigkeit und Staatsferne von ARD und ZDF garantiert, glauben die Konservativen wohl immer noch, dass das für sie nicht so gilt.
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Ein Normenkontrollantrag für die Unabhängigkeit des Rundfunks
Grüne auf dem Weg nach Karlsruhe: Im November 2009 lehnte der ZDF-Verwaltungsrat unter der Führung des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch die Verlängerung des Vertrages von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur ab. Damit wurde eine Diskussion um die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Gang gesetzt.
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Einmischung ist unzulässig
Man kann sich kaum dem Eindruck erwehren, dass die CDU einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschränken will, wenn sie sich in die journalistische Arbeit einzelner ZDF-Redaktionen einmischt. Das Gebaren der CDU macht nach der Causa Brender deutlich: Regierungsvertreter haben in der Aufsicht von ARD und ZDF nichts zu suchen, und die Zahl der Berufspolitiker gerade im ZDF muss reduziert werden.