Vielfalt in den Gremien – Vorschläge für die Novellierung des ZDF-Staatsvertrags

Seit einem halben Jahr verhandeln die Vertreterinnen und Vertreter der Staatskanzleien über die Umsetzung des Bundesverfassungsurteils zum ZDF-Staatsvertrag. Mehr Staatsferne, mehr Vielfalt, mehr Transparenz und Öffnung der Strukturen sind die Vorgaben der Karlsruher Richter. Beschlossen ist seit Juni, dass der Fernsehrat auf zukünftig 60 Mitglieder, statt wie bisher 77, verkleinert werden soll. Da wir Grüne aus dem Bundestag heraus die Normenkontrollklage mit vorangetrieben haben, möchte ich gerne mit einem konstruktiven Vorschlag zur Ausgestaltung des ZDF-Staatsvertrages meinen Beitrag leisten.

Was die Besetzung der „Staatsbank“ betrifft, hat das BVerfG (Entscheidung vom 25. März 2014) strikte Vorgaben gemacht: Der Einfluss der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien ist konsequent zu begrenzen. „Ihr Anteil darf ein Drittel der gesetzlichen Mitglieder des jeweiligen Gremiums nicht übersteigen.“ Zugleich hat das Gericht betont, dass es nicht ausreiche, die Zahl dieser Personen zu begrenzen. Vielmehr müssten die auf diesen Ein-Drittel-Anteil entfallenden Mitglieder auch den Anforderungen der Vielfaltsicherung entsprechend bestimmt werden. Hierzu gehöre insbesondere, „dass die verschiedenen politischen Strömungen auch im Sinne parteipolitischer Brechungen möglichst vielfältig Abbildung“ (Rdnr. 62) fänden. Dabei könne der unterschiedlichen Bedeutung der verschiedenen Strömungen Rechnung getragen werden. „Dem Grundsatz der Vielfaltsicherung“ entspreche „es jedoch, dass gerade auch kleinere politische Strömungen einbezogen“ würden. Gleichfalls habe der Gesetzgeber darauf zu achten, „dass möglichst vielfältig weitere perspektivische Brechungen etwa förderaler oder funktionaler Art berücksichtigt werden.“ Schließlich soll auch hier der Gleichstellungsauftrag des §2 Abs. 2 Satz 2 GG erfüllt werden. Für die Ausgestaltung räumt das BVerfG dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum ein. Er kann über die Größe der Gremien entscheiden und damit den Möglichkeiten der Vielfaltsicherung auch Grenzen setzen, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Die Festlegung zur Verkleinerung des ZDF-Fernsehrats auf 60 Mitglieder mit den spezifischen Bedingungen des ZDF als einer All-Länder-Anstalt hat den Spielraum für die Umsetzung der vom BVerfG formulierten Vielfaltsanforderungen deutlich verkleinert. Dies gilt vor allem, wenn jedes Land einen Vertreter entsenden soll. Damit wären bereits 16 Plätze auf der Staatsbank besetzt. Dass es sich um Exekutivvertreter handeln würde, die wie bisher in erster Linie den großen Parteien CDU und SPD zuzurechnen sein würden, darüber dürfte kaum ein Zweifel bestehen. Damit würde aber der Raum für die Berücksichtigung kleinerer politischen Strömungen sehr eingeengt.

Hier soll ein konstruktiver Kompromissvorschlag unterbreitet werden, der zum einen an der Funktionsfähigkeit des Gremiums orientiert ist, zum anderen aber einen breiteren Spielraum für die Abbildung politischer Vielfalt lässt.

Wenn die Länder auf einem Sitz pro Land bestehen, muss dies nicht notwendigerweise bedeuten, dass alle Länder zur gleichen Zeit über einen Sitz verfügen. Ich schlage vielmehr vor, dass für die Länder acht Sitze vorgesehen werden. Um die Kontinuität in der Gremienarbeit zu gewährleisten, könnten die jeweils nicht berücksichtigten Länder stellvertretende Mitglieder stellen. Nach der Hälfte der regulären Amtszeit, die vier Jahre beträgt, könnten die stellvertretenden Mitglieder die bisherigen Ländervertreter ablösen, die dann zu stellvertretenden Mitglieder würden. Auf diese Weise wären acht Sitze im Fernsehrat zur vielfältigeren Abbildung der unterschiedlichen Strömungen gewonnen. Insbesondere könnten dabei kleinere politische Parteien Berücksichtigung finden.

Für die Frage, welche kleineren politischen Parteien im Gremium vertreten sein sollten, ist von Bedeutung, dass das BVerfG selbst der unterschiedlichen Bedeutung der verschiedenen Strömungen Gewicht beimisst. Darauf aufbauend könnten Kriterien entwickelt werden, die sicherstellen, dass den zu berücksichtigenden Kräften in einem Mindestmaß politisches Gewicht zukommt. Zu denken wäre etwa daran, dass die betreffenden Parteien in einer Mindestzahl von Landtagen (z.B. in drei oder sechs) in einer bestimmten Mindeststärke (etwa Fraktionsstärke) vertreten sein müssen.

Nicht nur für die Besetzung der „Staatsbank“, sondern auch hinsichtlich der Entsendung von Vertretern gesellschaftlicher Gruppen formuliert das BVerfG Anforderungen, nach denen die Aufsichtsgremien vielfältiger ausgestaltet und die Gesellschaft stärker und zeitgemäßer abgebildet sein sollen. Es sollen „auch kleinere Gruppierungen, die nicht ohne weiteres Medienzugang haben, Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden“. Außerdem müssen die Vertreter dieser gesellschaftlichen Gruppen frei von staatlichem Einfluss benannt werden.

Es sind klare Kriterien erforderlich, nach denen gesellschaftliche Gruppen für den ZDF-Fernsehrat – frei von politischer Willkür – ausgewählt werden können. Nur so können die sozialen, kulturellen, religiösen und ethischen Belange unserer Gesellschaft angemessen vertreten werden. Ich habe deshalb die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vorgeschlagen, die frei von Interessen und Befindlichkeiten der Länderchefs diese Kriterien erarbeiten könnte. Anhand dieser Kriterien können gesellschaftliche Gruppen ausgewählt werden, darunter auch solche, die weniger organisiert sind als die gesellschaftlich starken Gruppen wie Kirchen oder Gewerkschaften. Es könnte auch erwogen werden, dass die – Kriterien geleitete – Auswahl auf der Basis von Bewerbungen gesellschaftlicher Gruppen für Sitze im Fernsehrat erfolgt, wie es der Staatsvertrag des Mitteldeutschen Rundfunks teilweise vorsieht.

Mit diesen Vorschlägen werden Optionen ins Spiel gebracht, die sowohl konkret umsetzbar sind als auch dem vom BVerfG formulierten, der Vielfalt verpflichteten Leitbild entsprechen.

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