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Happy End für die Filmförderung
Die höchstrichterliche Bestätigung, dass die Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) dem Grundgesetz entspricht, ist das Happy End einer langen Prozessreihe. Ich freue mich, dass nun Klarheit herrscht und die Finanzierung des deutschen Films auch weiterhin auf ganzer Breite legitim ist.