Happy End für die Filmförderung

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz erklärt Tabea Rößner:

Die höchstrichterliche Bestätigung, dass die Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) dem Grundgesetz entspricht, ist das Happy End einer langen Prozessreihe. Ich freue mich, dass nun Klarheit herrscht und die Finanzierung des deutschen Films auch weiterhin auf ganzer Breite legitim ist.

Allerdings darf das Urteil nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Filmförderung durch den Bund einiger Revisionen bedarf. Vor allem die Kriterien, nach welchen Filme gefördert werden, müssen auf den Prüfstand. Denn qualitätsorientierte Förderung bedeutet wirtschaftlicher Erfolg – so sieht es auch das Gericht. Wir brauchen klare, qualitative Richtlinien, die eine transparente und nachvollziehbare Förderung erst möglich machen.

Film ist nicht nur Wirtschaftsgut, sondern auch Kulturgut. Wir fordern schon lange mehr Kreative und weniger Staat in den Gremien der Filmförderanstalt (FFA). Film ist die Königsdisziplin in welcher sich die Talente von Autoren, Regisseuren, Schauspielern, Komponisten, vielen anderen Kreativen und Künstlern vereinen, um gemeinsam bedeutsame Zeugnisse unserer Identität, Teile unseres kulturellen Erbes zu schaffen. Um diese kulturelle Vielfalt zu bewahren und eine Reduktion des Films auf ein reines Wirtschaftsgut zu verhindern, müssen die Kreativen in den Gremien vertreten sein.

Für die gemeinsame Weiterentwicklung der Filmförderung schlagen wir einen runden Tisch vor mit der Filmwirtschaft, den Filmschaffenden, den Kreativen und der Politik. Ein Fall für die neue Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

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