Recht auf Reparatur: Wir brauchen jetzt ordentlich Tempo!

Anlässlich der Veröffentlichung des Sondergutachtens „Politik in der Pflicht: Umweltfreundliches Verhalten erleichtern“ des Sachverständigenrates für Umweltfragen erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

Das Recht auf Reparatur ist ein zentrales Projekt, um Verbraucherinnen und Verbrauchern ein nachhaltigeres Konsumverhalten zu ermöglichen. Dennoch sind die Widerstände groß. Seit einem Jahr befindet sich das Aktionsprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“, das das Bundesumweltministerium erarbeitet hat, in der Ressortabstimmung. Nun stellt auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Gutachten das Recht auf Reparatur als zentrales Instrument heraus und fordert mehr Tempo. Reparaturen sind die einfachste Antwort auf die Frage, wie Produkte länger genutzt werden können, um Geld und Ressourcen zu sparen. Dazu muss das Recht auf Reparatur aber verbraucherfreundlich ausgestaltet sein, um einen echten Anspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher zu bedeuten und Reparaturen zur ersten Wahl zu machen. Wir brauchen längere Gewährleistungsfristen, damit Reparaturen für Verbraucherinnen und Verbraucher länger kostenlos sind. Außerdem muss der Wettbewerb in der Reparaturinfrastruktur gefördert werden, so dass nicht nur die Hersteller reparieren können. Dafür müssen auch kleine unabhängige Reparaturwerkstätten Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen erhalten.

Der kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichte Vorschlag eines Right to Repair hält sein Versprechen leider nicht. Darum muss die Bundesregierung endlich aktiv werden und die Lücken schließen. Dafür gibt es viele gute Ideen, die Bundesregierung muss es nun auch wirklich wollen und den Koalitionsvertrag umsetzen!

Hier findet ihr das Gutachten findet

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