Grafik: ein Android mit hassverzerrtem Geschicht tippt auf eine digitale Darstellung eines Menschen

Eckpunkte für digitales Gewaltschutzgesetz gehen in richtige Richtung

Das Bundesministerium für Justiz hat Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Hierzu erklärt Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Vorsitzende des Ausschusses für Digitales:

„Der Schutz vor digitaler Gewalt ist ein wichtiges Anliegen für uns Grüne und soll die Maßnahmen des Digital Services Acts (DSA) flankieren. Wir haben uns dafür stark gemacht, dass ein solches Gesetz auf den Weg gebracht wird. Mit den vorgelegten Eckpunkten beginnt endlich die Debatte. Die Eckpunkte enthalten bereits die beiden wichtigsten Elemente – richterlich angeordnete Accountsperren und verbesserte Auskunftsrechte. Die vorgeschlagenen Lösungen gehen daher in die richtige Richtung, sind verhältnismäßig und schaffen einen Ausgleich zwischen den Persönlichkeitsrechten der Betroffenen einerseits und der Meinungsfreiheit bzw. dem Datenschutz andererseits. Zudem ist überaus positiv, dass ein nationaler Zustellungsbevollmächtigter von den Plattformen angedacht ist. Im DSA ist nur ein Zustellungsbevollmächtigter europaweit vorgeschrieben, das hatten wir kritisch gesehen.

Das Gesetz sollte allerdings nicht erst greifen, wenn mehrfach digitale Gewalt ausgeübt wurde. Zudem findet digitale Gewalt in vielen verschiedenen Formen und Foren statt, das müssen wir berücksichtigen. Die Eckpunkte enthalten auch noch keine Lösung für Delikte die sich nicht gegen Persönlichkeitsrechte richten, wie etwa Volksverhetzung. Die erfolgreiche Umsetzung wird maßgeblich davon abhängen, wie niedrigschwellig dieser Rechtsweg für die Betroffenen gestaltet wird. Da geht es um die Gerichts- und Anwaltskosten und um die Frage, inwiefern Beratungsorganisationen Betroffene vertreten können, damit die Maßnahmen nicht ins Leere laufen, wenn Geschädigte das Risiko nicht eingehen wollen oder können. Wichtig ist auch, dass die Beratungsstellen für Betroffene gefördert werden, das könnte beispielsweise im Demokratiefördergesetz verankert werden.“

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