Die Stimme der Jugendlichen muss zählen – auch an der Wahlurne

Heute stimmt der Bundestag über die Gesetzentwürfe der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Absenkung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre ab. Dazu erklärt die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner:

Die Corona-Krise hat es einmal mehr deutlich gemacht: Jugendliche stehen nicht im Fokus der Bundespolitik. Die Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen blieb in der Pandemie weitgehend ungehört. Jugendliche selbst hatten kaum Gelegenheit, im politischen Diskurs ihre Bedarfe und Standpunkte darzustellen und Lösungsansätze aktiv mitzugestalten. Das haben Jugendliche sehr wohl registriert und kommuniziert.

Wir Grüne wollen jungen Menschen eine starke Stimme geben, auch an der Wahlurne. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sollen junge Menschen ihre Zukunft mitgestalten, das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit, denn sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Wer früh spürt, dass Dinge durch eigenes Engagement verändert werden können, erlebt eigene Wirkmächtigkeit und lernt Demokratie. In Rheinland-Pfalz ist es uns gelungen, die Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen im Koalitionsvertrag zu verankern. Denn die Erfahrungen aus anderen Bundesländern sind durchweg positiv: Die Wahlbeteiligung bei den 16- bis 18-Jährigen liegt fünf bis zehn Prozent höher als die der 18- bis 19-Jährigen. Das ist ein starkes Signal auch für die Bundesebene.

Es ist allerdings zu erwarten, dass die Bundesregierung die Chance vertun wird, Jugendlichen bereits bei der Bundestagswahl im September das Wahlrecht zu geben. Wir werden uns dafür einsetzen, dass zukünftig auch die Stimme der Jugendlichen zählen.

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Seht hier unsere vorgelegten Gesetzentwürfe:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes 

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)

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