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„Zu gut für die Tonne“ – Warum wir ein Anti-Wegwerf-Gesetz brauchen

Anlässlich der Ausschreibung des Bundeswettbewerbs „Zur gut für die Tonne!“

Über 12 Millionen Tonnen Lebensmittel landen jedes Jahr allein in Deutschland im Abfall – durch Überproduktion oder verschwenderisches Konsumverhalten. Weltweit sind es schätzungsweise 1,3 Milliarden Tonnen. Laut Weltklimarat gehen bis zu einem Drittel der produzierten Nahrungsmittel zwischen Acker und Teller verloren. Das sind 1,3 Milliarden Tonnen unnötiger Müll, der Umwelt und Klima belastet. Gleichzeitig hungern weltweit über 800 Millionen Menschen. Diese Zahlen passen für mich nicht zusammen. Daher ist es richtig und gut, auf dieses Thema aufmerksam zu machen und die Menschen zu sensibilisieren, bewusster einzukaufen und zu konsumieren.

Allerdings reichen Ankündigungen, Runde Tische und Bundespreise von Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner nicht aus. Wir brauchen dringend gesetzliche Regelungen, die der Lebensmittelverschwendung entgegenwirken, und klare Maßnahmen zur Umsetzung der Reduktionsziele der Lebensmittelproduktion, die auch in den Milleniumszielen der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung festgeschrieben sind. Daher fordern wir GRÜNE u.a. ein Anti-Wegwerf-Gesetz. So sollte Beispielsweise das Mindesthaltbarkeitsdatum näher am tatsächlichen Verderb liegen, für langlebige Lebensmittel abgeschafft werden, Handelsnormen wie für zu kleine Äpfel überarbeitet und Lebensmittelspenden an gemeinnützige Organisationen erleichtert werden.

Während meiner Sommertour durch Rheinland-Pfalz habe ich viele Unternehmen und Betriebe besucht, die sich für eine nachhaltige Produktion und einen wertschätzenden Umgang mit Lebensmitteln engagieren. Für solche Betriebe wie auch für Initiativen, die sich gegen Lebensmittelverschwendung engagieren, lobt das Bundeslandwirtschaftsministerium den Bundespreis ‚Zur gut für die Tonne!‘ aus. Der Bundespreis bietet jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin eine gute Plattform zur Präsentation und zum Netzwerken.

Genauere Infos zum Bundespreis „Zu gut für die Tonne!“ unter https://www.zugutfuerdietonne.de/der-bundespreis/2021/. Bewerben können sich Projekte aus allen Bereichen der Lebensmittelversorgungskette, die zu einer effizienteren Lebensmittelwirtschaft beitragen, in den Kategorien Landwirtschaft & Produktion, Handel, Gastronomie, Gesellschaft & Bildung und Digitalisierung. Konzepte und Projekte, die sich in der Start- oder Entwicklungsphase befinden, können eine Förderung (der Gesamtwert liegt bei 15.000 Euro) erhalten. Bewerben kann man sich bis zum 13.11.2020  unter https://www.zugutfuerdietonne.de/der-bundespreis/2021/bewerbung/.

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