Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage „Corona-Kostenfallen“ u.a. zu überhöhten und intransparenten Kontogebühren

Im Rahmen einer umfassenden kleinen Anfrage zu „Corona-Kostenfallen“ hat die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung unter anderem zu versteckten und überhöhten Kosten für das bargeldlose Bezahlen befragt.

Zu den Antworten der Bundesregierung erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz und ihr Kollege Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:


„Die weit verbreitete Praxis von Banken für das bargeldlose Bezahlen mit Karte teils hohe Gebühren zu verlangen und Verbraucherinnen und Verbraucher über diese versteckten Kosten nicht aufzuklären, ist nicht hinnehmbar. Die Bundesregierung macht es sich hier zu einfach, indem sie nur auf Transparenz und Wettbewerb setzt. Zwar ist es erst mal eine gute Nachricht, dass nach einer zweijährigen Hängepartie jetzt endlich eine zertifizierte Girokonten-Vergleichswebsite online ist. Das erste Fazit des von Check24 betriebenen Portals fällt allerdings ernüchternd aus. Zu geringe Marktabdeckung und unzureichende Trennung zwischen zertifizierten und kommerziellen Vergleichsangebot wecken große Zweifel am Nutzen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In Zeiten stetig steigender Kontogebühren, unverhältnismäßig hoher Dispozinsen und zusätzlicher versteckter Kosten reicht der fromme Glaube an die Kraft des Wettbewerbs nicht aus. Zumal mögliche Verbesserungen für diejenigen Kundinnen und Kunden, die in der Coronakrise aus Hygienegründen eher bargeldlos bezahlt haben und dann von einer deutlich höheren Abrechnung überrascht wurden, ohnehin bereits zu spät kommen. Wir fordern eine echte unabhängige, transparente und umfassende Vergleichsmöglichkeit für den Girokonten-Markt.“
Um dem zertifizierten Vergleichsportal weiter auf den Zahn zu fühlen, werden wir noch eine weitere kleine Anfrage an die Bundesregierung richten.


Die kleine Anfrage zu Corona-Kostenfallen (BT-Drs. 19/21037) finden Sie hier. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 19/21558) finden Sie hier .

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