Oliver Krischer und Tabea Rößner zum BGH-Urteil in der Diesel-Affäre gegen VW

Zum BGH-Urteil in der Diesel-Affäre gegen VW erklären Oliver Krischer, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender, und Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherpolitik:

„Das war heute das gerichtliche Endspiel für den größten Industrieskandal dieses Landes. Die Richter sehen die Schuld ganz klar bei VW und der zugestandene Schadensersatz ist angemessen. Wichtig ist auch die Klarstellung, dass die Aufspielung eines Software-Updates nicht dazu führt, dass Autohersteller einen Schadenersatz verweigern können. Das Urteil aus der Vorinstanz wurde fast gänzlich bestätigt.

VW sollte jetzt auf seine Kunden zugehen und seine Entschädigungsangebote für alle Nutzer von betroffenen Diesel-PKW deutlich ausweiten. Dies muss auch für all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher gelten, die frühzeitig durch VW im Rahmen des Musterfeststellungsverfahrens in einen Vergleich gedrängt worden sind. Das, was in den USA schon 2016 passiert ist, muss auch in Deutschland zum Standard werden. Und zwar nicht nur bei VW. Andere Hersteller wie etwa Audi, Porsche, BMW oder Mercedes haben ähnlich betrogen und das heutige Urteil wird vermutlich genauso wiederholt werden, wenn ein anderer Autokonzern auf der Anklagebank sitzt.

Das Urteil heute ist ein klares Signal für alle Autokonzerne, endlich reinen Tisch zu machen und die betrogenen Kunden angemessen zu entschädigen.“

https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/oliver-krischer-und-tabea-roessner-zum-bgh-urteil-in-der-diesel-affaere-gegen-vw

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