Bundeskartellamt bremst Facebook: So geht digitaler Verbraucherschutz!

Zur Entscheidung des Bundeskartellamts zu Facebook erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik und Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Das Bundeskartellamt macht der Bundesregierung vor, wie digitaler Verbraucherschutz geht. Die heutige Entscheidung ist ein Meilenstein für den besseren Schutz von Nutzerdaten. Denn Facebook darf jetzt nicht mehr einfach die Daten der eigenen Plattform mit den Nutzerdaten von anderen Websites zusammenführen. Verbraucherinnen und Verbraucher gewinnen dadurch ein großes Stück an Souveränität über ihre Daten zurück, die ihnen vorher von Facebook dadurch vorenthalten wurde, dass das Unternehmen sie faktisch zu einer Zustimmung zur Datensammelei gezwungen hatte. Frei nach dem Motto: Schöne Daten haben Sie da, wenn Sie auf dieser Plattform teilhaben wollen, dann hätten wir die gerne einmal alle.

Das Urteil zeigt mir auch, dass die Datenschutzgrundverordnung fast ein Jahr nach ihrem Inkrafttreten ernst genommen und von Regulierungsbehörden tatsächlich als Grundlage verwendet wird, um Nutzerinnen und Nutzer besser zu schützen. Und ganz im Sinne der Erfinder wird sie vor allem als scharfes Schwert gegen große und marktmächtige Unternehmen verwendet.

Ich hoffe, dass die heutige Entscheidung der Auftakt für weitere Urteile und Maßnahmen ist. Von einer Stärkung der Datenaufsichtsbehörden damit bestehende Regelungen auch strenger durchgesetzt werden können bis zu neuen Gesetzen aus dem Verbraucherministerium gibt es noch einiges zu tun, um den Verbraucherdatenschutz weiter zu stärken.“

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