DFFF und kulturelle Filmförderung besser ausstatten – Filmerbe stützen!

Zu den Haushaltsberatungen im Bereich Filmförderung erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Filmpolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Es ist höchste Zeit, die Weichen für eine nachhaltige Neuordnung der Filmförderung zu stellen. Ich kämpfe für eine wesentliche Stärkung der kulturellen und der wirtschaftlichen Förderung im Haushalt der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) und für ein deutliches Engagement des Bundes bei der Sicherung des Filmerbes. Deshalb habe ich für die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei den gestrigen Haushaltsverhandlungen im Ausschuss für Kultur und Medien beantragt, in diesen drei Bereichen die notwendigen Mittel bereitzustellen.

Wir fordern, die Abwärtsspirale beim DFFF durch eine Erhöhung auf 60 Millionen Euro zu beenden. Gleichzeitig fordern wir für die Stärkung der künstlerischen Vielfalt eine Verdreifachung des Etats der kulturellen Produktionsförderung der BKM auf 10 Millionen Euro.

Nur mit einer wesentlichen Etaterhöhung kann die kulturelle Filmförderung ein Gegengewicht zur Standortförderung bilden und die Projekte damit insbesondere unabhängiger vom Fernsehen machen. Die „Produktionsförderung programmfüllende Filme“ hat in den vergangenen Jahrzehnten bewiesen, dass sie herausragende Vorhaben auswählt. Weil man das leider nur noch in Ausnahmefällen für den Deutschen Filmpreis sagen kann, der seit 2005 per Massenabstimmung ermittelt wird, soll die Aufstockung zum Teil aus einer Umschichtung der Preisdotierungen des Filmpreises in die Produktionsförderung erfolgen. Das allein reicht aber nicht: Es muss insgesamt mehr Geld für die kulturelle Filmförderung zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus unterstütze ich das Engagement des Bundeswirtschaftsministeriums für die Filmförderung. Vor dem Hintergrund der haushaltsrechtlichen Vorgaben müssen diese Mittel allerdings in den Haushalt der BKM umgeschichtet werden. Dort sollen sie unter Verzicht auf neue Stellen und bürokratische Ausgaben dem Deutschen Filmförderfonds zugeschlagen werden, wo die Mittel dringend benötigt werden.

Zu guter Letzt haben wir beantragt, die Digitalisierung des Filmerbes im Haushalt 2016 mit 5 Millionen Euro zu bedenken, die hier – unabhängig der Höhe der Beteiligung von Filmbranche und Ländern – gut angelegt sind. Angesichts der im Sommer veröffentlichten Kostenabschätzung von knapp 500 Millionen Euro sollte der Bund mit einer Investition in die Zukunft der deutschen Filmgeschichte vorangehen!

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