Eine Medienpolitik von Großen für Große

Zu den medienpolitischen Plänen der Koalition hat Tabea Rößner den folgenden Meinungsbeitrag für promedia verfasst: „Eine große Koalition ließ hoffen, dass einige der dringendsten Themen nun auf die Agenda gesetzt werden. Der Ausblick, den der Koalitionsvertrag uns bietet, ist jedoch ernüchternd.“

„Eine große Koalition ließ hoffen, dass einige der dringendsten Themen nun auf die Agenda gesetzt werden. Der Ausblick, den der Koalitionsvertrag uns bietet, ist jedoch ernüchternd. Von den angekündigten Maßnahmen werden überwiegend die mächtigen Medienunternehmen profitieren, die einzelnen Journalisten etwa spielen keine Rolle. Hier handelt es sich um eine Medienpolitik von Großen für Große. Andere Bereiche bleiben schwammig und vage.

Erste Nachricht: Das Kartellrecht soll gelockert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Medienunternehmen im internationalen Vergleich zu erhalten. Eine Fusion von Mediengiganten wie Springer und ProSiebenSat.1 wäre in Zukunft dann vielleicht möglich. Der Medienvielfalt täten solche monopolistischen Entwicklungen allerdings nicht gut. Ich begrüße aber die geplante Lockerung der Pressefusionskontrolle auf Vertriebsebene. Damit können Verlage Kosten sparen, ohne dass sich dies auf die redaktionelle Vielfalt auswirkt.
Ein kleines Geschenk für die privaten Rundfunkunternehmen hat die GroKo auch geschnürt: Werberegelungen sollen auf europäischer Ebene gelockert werden. Dass es in einer konvergenten Medienwelt Anpassungen geben muss, liegt auf der Hand. Werbebeschränkungen, die nur die klassischen Rundfunkunternehmen betreffen, während im Web alles möglich ist, können auf lange Sicht nicht richtig sein. Hier müssen wir jedoch die genaue Ausgestaltung abwarten. Anreizmodelle etwa halte ich für eine sinnvolle Maßnahme.
So sehr, wie man sich allerdings um die Großen der Branche kümmert, so wenig finden die Belange der Journalisten statt. Etwa das Problem ihrer seit Jahren sinkenden Vergütungen. Der grüne Antrag für ein verbessertes Urhebervertragsrecht sah vor, dass Verhandlungen zu branchenspezifischen gemeinsame Vergütungsregeln endlich zu einem verbindlichen Ergebnis führen und Urheberverbände rechtlich gestärkt werden müssen, damit sie ihre Mitglieder auch wirklich unterstützen können. Der Antrag wurde leider abgelehnt. Und das obwohl die SPD in ihrem Positionspapier zum Urheberrecht  von 2012 ähnlichen Nachbesserungsbedarf identifizierte. Zwar bekennt sich schwarz-rot zu einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts, kann sich aber dann doch nur eine vage Prüfung der geeigneten Maßnahmen abringen. Indes, geprüft wurde in der Vergangenheit zu Genüge, unterschiedlichste Sachverständige haben die Lücken im System schon ausgemacht. Nun ist Handeln gefragt. Freie JournalistInnen und UrheberInnen müssen sich also weiterhin um ein faires Einkommen sorgen. Das ist keine gute Grundlage für die kreative Branche. Für Qualitätsjournalimus und aufwendige Recherchen noch weniger. Nur wenn die kreative Leistung angemessen honoriert wird, bleibt kulturelle und kreative Arbeit auch weiterhin möglich.
In diesem Zusammenhang ist noch bemerkenswert: Das Leistungsschutzrecht bleibt erst einmal. Dass dieses Recht auch bei Medien- und Rechtsexperten umstritten ist, ist wohl ein alter Bart. Noch im Wahlkampf hatte die SPD angekündigt, das Leistungsschutzrecht kippen zu wollen. Gestrichen wurde es nicht. Es soll evaluiert werden. Damit gärt dieses unbestimmte Recht vor sich hin – und die damit einhergehende Frage, wie sich die Rechtsunsicherheit auf kleinere Diensteanbieter auswirkt.
Journalistinnen und Journalisten haben aber auch noch an anderen Fronten zu kämpfen. Denn seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres sind die Landespressegesetze nicht auf Bundesbehörden anwendbar. Wer beim BND oder in Bundesministerien für einen Beitrag recherchieren möchte, dem wird zukünftig daher wohl leichter mal die Tür vor der Nase zugeschlagen – denn ohne klare Rechtsgrundlage ist man vom Wohlwollen der Behörden abhängig. Dabei hat das Gericht selbst und auch Sachverständige im Bundestag dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers gesehen. Und tönte die SPD zuletzt noch laut für ein Presseauskunftsgesetz, sind diese Stimmen jetzt verhallt. Es darf aber nicht vom Gutdünken der Regierenden abhängen, ob JournalistInnen über – gerade auch heikle und für die Ministerien unbequeme – Hintergründe informieren können.

Heiße Luft sind die großen Ankündigungen zum Breitbandausbau. Zwar trumpft man mit einem eigenen Ressort auf. Aber: Von der angedachten Milliarde ist nichts geblieben. Vorhaben und Maßnahmen bleiben insgesamt sehr vage. Es gibt eine Staatssekretärin – aber ein schlüssiges Finanzkonzept für die Ziele zum Ausbau schneller Internetzugänge fehlt völlig. Die Kanzlerin hat geäußert, dass die Verträge für die Telekommunikationsunternehmen in Deutschland schlechter seien als in anderen Staaten. Wir werden sehen, was sie und Herr Dobrint hier ändern wollen und ob es zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher oder kleiner Anbieter geht. Gleichzeitig drängt die Zeit. Deutschland spielt beim Glasfaserausbau in der Kreisklasse, statt in der Champions League. Wir hinken stark hinter den tatsächlichen Bedürfnissen unserer Gesellschaft hinterher und können uns keine Verzögerungen leisten. Die Bundesregierung verharrt im Gestern, zeigt nicht auf, wie sie  endlich eine moderne Infrastruktur in ganz Deutschland aufbauen will. Ein Breitbandanschluss für alle ist aber elementar, gerade  im ländlichen Raum muss der schnelle Zugang endlich ankommen – für die BürgerInnen und Unternehmen, wenn diese mit dem Markt Schritt halten wollen. All dies ist derzeit nicht einmal im Rahmen einer Grundversorgung von 2 bis 6 Mbit/s in Sicht. Wir fordern deshalb eine Verpflichtung, einen sogenannten  Universaldienst, um den Haushalten eine Minimalversorgung zu gewährleisten.

Im Bereich Jugendmedienschutz will Schwarz-Rot „im Dialog“ zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft „neue Instrumente“ entwickeln. Dass die Bundesregierung den Dialog erwähnt, ist ein gutes Zeichen. Denn nur eine transparente Diskussion führt zu Ergebnissen, die auch in der Gesellschaft akzeptiert werden. An dieser Ankündigung müssen sich Bund und Länder dann auch messen lassen. Sie ist nicht erfüllt, wenn ein verhandelter Jugendmedienschutzstaatsvertrag durchsickert oder auf dem Tisch liegt und erst dann ein Dialog, kurz vor der Abstimmung, angekündigt wird. Die Stakeholder müssen jetzt an einen Tisch gebracht werden. Da Jugendmedienschutz ohnehin in den Händen der Bundesländer liegt, dürfen wir auf das Agieren der neuen Regierung bei den Verhandlungen sehr gespannt sein. Beim Thema Medienkompetenz gibt die GroKo die Parole aus „Weiter wie bisher“. Von innovativen Ansätzen, einer besseren Koordinierung oder dem Anspruch, auch Impulse für die Länder zu geben, keine Spur.

„Medien“ und „Die Digitale Agenda“ werden zwar im Koalitionsvertrag an vielen Stellen erwähnt – sie werden aber nun auf vier Ressorts (Wirtschaft, Verkehr, Innen und Medien) verteilt. Fraglich ist, wie die unterschiedlichen Zuständigkeiten gebündelt und koordiniert werden sollen. Personell werden sich die Zuständigen vermutlich eher in die Quere kommen, anstatt inhaltlich einen großen Wurf für die wichtigen Themen mit geballter Kompetenz zu landen. Zu begrüßen ist, dass Schwarz-Rot eine Bund-Länder-Kommission einsetzen will, um die Aspekte der Medienregulierung besser zu koordinieren. Die Frage ist jedoch, wie es gelingen kann, auf EU-Ebene stärker Einfluss zu nehmen und die Standortpolitik der Länder zu überwinden.“

Der Meinungsbeitrag erscheint bei promedia und ist bei medienpolitik.net bereits online zu lesen.

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