Statement zur TKMV
Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienste
„Die TKMV ist das Instrument, Verbraucherinnen und Verbrauchern ihr verfassungsgemäßes Recht auf Teilhabe zu garantieren. Unser Antrag im Ausschuss wird den Verbrauchern zudem erleichtern, dieses Recht geltend zu machen. Es muss deutlich einfacher sein, bei der Bundesnetzagentur nachzuweisen, dass man unterversorgt ist. Dafür fordern wir die Bundesnetzagentur dazu auf, das Messtool deutlich nachzubessern, am besten zu automatisieren. Die Breitbandmessung ist so aufwändig, dass man Urlaubstage nehmen muss, um die notwendigen Nachweise für die Unterversorgung zu erbringen. Das muss besser und einfacher werden. Außerdem soll die Bundesnetzagentur zusätzlich zum Kontaktformular im Internet eine Broschüre über dieses Verbraucherangebot erstellen. Ich finde ein Informationsangebot über das Recht auf Internet sollte in jedem Rathaus und Bürgeramt ausliegen, ganz analog und nah an den Bürgern – schließlich können die ohne Versorgung schlecht Internetformulare ausfüllen.“
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