EU-Abgeordnete stimmen für ein ehrgeizigeres Recht auf Reparatur

Anlässlich der Positionierung des Europäischen Parlaments zum Richtlinienentwurf über ein Right to Repair erklärt Tabea Rößner, Vorsitzende des Digitalausschusses und Mitglied im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz:

Ich begrüße, dass das EU-Parlament mit seiner Positionierung den Richtlinienentwurf über ein Right to Repair nachschärft. Damit schaffen die Parlamentarier:innen ehrgeizige Anforderungen für den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen. Die Position stellt klar heraus, dass nur ein verbraucherfreundlich ausgestaltetes Reparaturrecht eine echte Veränderung zu einem nachhaltigen Konsumverhalten bewirken wird. Verbraucher:innen sollen erwarten dürfen, dass ihre Produkte einfach, schnell und günstig reparierbar sind. 

Besonders erfreulich ist, dass die Produktpalette um IKT-Produkte (z.B. Smartphones, Tablets, Drucker) erweitert werden soll. Je mehr Produkte umfasst sind, desto besser ist es für Verbraucher:innen. Laut EU-Parlament sollen auch unabhängige Werkstätten Zugang zu Ersatzteilen und Informationen über die Produkte erhalten. Das ist gut, denn das kurbelt den offenen Reparaturmarkt an und macht Fachbetriebe wettbewerbsfähig. Ein großer Gewinn für Verbraucher:innen ist auch, dass sich nach einer Reparatur die Gewährleistung um ein Jahr verlängert. Das schafft Vertrauen in reparierte Produkte. Daneben war mir immer wichtig, dass Praktiken wie die Serialisierung, die Reparaturen enorm erschweren, unterbunden werden. Deshalb begrüße ich es sehr, dass die Parlamentarier:innen die Liste unlauterer Praktiken an dieser Stelle erweitern. Nicht zuletzt freut es mich, dass auch der Einbau von Ersatzteilen aus 3D-Druck nicht behindert werden darf. Der Druck von Ersatzteilen spart viele Ressourcen, indem Ersatzteile anlassbezogen gedruckt und nicht auf Vorrat gelagert werden.

Was leider noch zu kurz kommt, ist die Frage der Verantwortung von Online-Marktplätzen. Das Recht auf Reparatur gibt keine Antwort darauf, wer für die Reparatur verantwortlich wäre, wenn Online-Marktplätze keinen wirtschaftlich Verantwortlichen benennen können. Somit klafft ein Schlupfloch, wenn Produkte aus Drittstaaten online bestellt werden. An dieser Stelle muss auf EU-Ebene dringend nachgebessert werden.

Nach langem Zögern der EU-Kommission begrüße ich das Tempo, mit dem auf EU-Ebene am Recht auf Reparatur gearbeitet wird. Mit der baldigen Positionierung des EU-Rates kann der Trilog hoffentlich noch in diesem Jahr beginnen. Das sind gute Voraussetzungen dafür, dass das Gesetz noch vor der EU-Wahl im nächsten Jahr beschlossen werden könnte.

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