Rede zum NetzDG am 12.12.2019

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ja in Bundestagsdebatten immer mal wieder Thema und wird mal mehr, mal weniger konstruktiv diskutiert. Es ist auch notwendig, dass wir über das Gesetz sprechen, denn es gibt erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Debatte heute ist aber vor allem eines: ärgerlich. Wir debattieren heute leider nicht unseren Antrag und die anderen Vorlagen zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz, sondern nur einen Geschäftsordnungsbericht zu unserem Antrag – und das geschieht, weil die Koalition seit Wochen die Befassung in den Ausschüssen immer und immer wieder von der Tagesordnung nimmt.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Das ist Arbeitsverweigerung und wirft ein ziemlich schlechtes Bild auf Sie; denn hätten Sie gute Argumente und Vorschläge, könnten Sie sich unserem Antrag einfach stellen. Ziemlich blamabel, meine Damen und Herren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Gestern hat Ministerin Lambrecht gesagt, dass eine Novellierung im Frühjahr kommen soll. Dann verstehe ich aber nicht, dass sie vorher einen Neun-Punkte-Plan präsentiert, der auch Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vorsieht. Das ist der zweite vor dem ersten Schritt. Da kommt man schnell ins Stolpern, und das ist bisher noch nie gut gegangen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ja, Hass und Hetze, digitale Gewalt und Rechtsextremismus müssen bekämpft werden. Wenn das Internet der Kommunikationsraum ist, in dem sich immer mehr Menschen informieren, wenn im Netz gesellschaftliche Debatten geführt werden und der Meinungsbildungsprozess stattfindet, dann dürfen digitale Gewalt, Hass und Hetze eben nicht dazu führen, dass Menschen sich zurückziehen und nicht mehr an öffentlichen Debatten teilnehmen. Dafür muss der Staat Sorge tragen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Aber statt ein neues Gesetzespaket anzukündigen, sollten Sie die Mängel des bestehenden Gesetzes erst einmal beheben. Jede Woche, die Sie verstreichen lassen, ist eine vertane Woche, in der Verbesserungen für die Betroffenen auf den Weg gebracht werden könnten. Das ist das Tragische an der ganzen Sache.

Es liegen ja Konzepte auf dem Tisch. Wir haben in unserem Antrag eine ganze Reihe von Vorschlägen gemacht, zum Beispiel die Meldewege für Beschwerden zu vereinfachen, die auf den Plattformen zum Teil sehr schwer zu finden sind; oder ein Put-back-Verfahren, mit dem unrechtmäßig gelöschte Inhalte schnell wieder eingestellt werden können; oder eine Clearingstelle, an die sich Nutzerinnen und Nutzer im Streitfall wenden können. All dem verweigern Sie sich.

Stattdessen gehen Sie jetzt mit einem „Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus“ deutlich weiter und wollen eine Meldepflicht für Diensteanbieter einführen. Die sollen zukünftig entscheiden, ob eine Straftat vorliegt, und dann sämtliche digitalen Identifikationsmerkmale wie zum Beispiel IP-Adressen, Portnummern und sogar Passwörter ans BKA weiterleiten. Noch mal zum Mitschreiben: Private Unternehmen bekommen eine Gatekeeper-Funktion für eine massenhafte staatliche Datenerhebung zur Strafverfolgung. Es ist völlig unklar, was mit den Hunderttausenden Datensätzen beim BKA passiert; von einer Löschfrist habe ich jedenfalls nichts gelesen. Das wäre die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür, und das können wir nicht zulassen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie bei Abgeordneten der LINKEN – Zuruf von der LINKEN: Wir auch nicht!)

Ich habe auf jeden Fall ein großes Störgefühl und bezweifle, dass dies der Vorstellung eines bürgerrechtskonformen staatlichen Rechtsdurchsetzungsprozesses entspricht. Ich appelliere daher an Sie: Machen Sie keine halbgaren Vorschläge für Maßnahmenpakete, sondern bringen Sie endlich die dringend notwendigen Nachbesserungen auf den Weg!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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