Rede zu überteuerten Inkassokosten am 14.03.2019

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Brunner, wir haben unseren Antrag heute neben den Gesetzentwurf der AfD gestellt, weil wir als Fraktion einfach zu wenig Debattenplätze haben und von der Koalition noch nichts vorgelegt wurde.

(Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN], an den Abg. Dr. Karl-Heinz Brunner [SPD] gewandt: Weil Sie Geburtstag haben!)

Der Evaluationsbericht zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken wurde schon erwähnt. Diese Studie kommt zu einem vernichtenden Urteil, nämlich dass das Kernanliegen des Gesetzes gar nicht erreicht wurde. Die Schuldner wurden mit Einführung des Gesetzes nämlich nicht entlastet, sondern im Gegenteil durch deutlich höhere Inkassokosten stärker belastet.

Warum ist das so? Eigentlich sollte ja exorbitanten Inkassokosten ein Riegel vorgeschoben werden, und zwar indem die Gebühren der Inkassounternehmen an die des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes geknüpft wurden. Diese Idee halten wir weiterhin für gut. Nur der Rahmen wurde viel zu weit gefasst.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Studie zeigt, dass die Inkassounternehmen meist den höchstmöglichen Satz, nämlich das 1,3-Fache, berechnen. Den können sie verlangen, ohne belegen zu müssen, dass die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Wir fordern daher, dass gesetzlich klar gestellt wird, dass Inkassounternehmen bei den typischen, standardisierten Schreiben, die sie verschicken, maximal den 0,3-fachen Satz verlangen dürfen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das entspricht der Gebühr, die Anwälte für Schreiben einfacher Art verlangen dürfen. Das erscheint uns passend und angemessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die AfD will dieses Problem zwar auch angehen, biegt aber völlig falsch ab. Dass die Gebühren der Inkassounternehmen unverhältnismäßig hoch sind, sehen auch wir so. Aber Sie wollen gleich die komplette Ersatzfähigkeit von Inkassokosten bei Verbraucherschulden von unter 100 Euro abschaffen. Damit schießen Sie über das Ziel völlig hinaus.

Ich sage Ihnen, warum. Bei aller berechtigten Kritik gibt es Situationen, in denen kleinere Unternehmen auf Hilfe von Inkassounternehmen angewiesen sind. Oft schaffen sie es mit ihrer geringen Personalausstattung nicht, ihrem Geld hinterherzulaufen. Es muss für sie die Möglichkeit geben, diese Aufgabe auch weiterhin zu delegieren; denn nicht nur die Schuldner, sondern auch die Gläubiger haben schutzwürdige Interessen. Hier muss eine sinnvolle Balance zwischen den Interessen von Verbrauchern einerseits und den betroffenen Gläubigern andererseits gefunden werden. Diesen Ausgleich haben Sie überhaupt nicht im Blick.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE])

Wir schließen uns mit unserem Grünenantrag daher im Kern den Vorschlägen der Experten der iff-Studie an. Statt die vermeintliche Lösung der AfD zu unterstützen, setzen wir uns für die Beschränkung auf die Höhe einer 0,3er-Gebühr und damit für eine mildere Maßnahme ein, die gut geeignet ist, den verfolgten Zweck, nämlich die Senkung der Inkassokosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher, zu erreichen. Das verstehen wir unter „Verhältnismäßigkeit einer gesetzgeberischen Maßnahme“.

Neben den Gebühren gibt es aber weitere Probleme mit unseriösen Inkassounternehmen, die die Verbraucherinnen und Verbraucher mit unangemessenen Drohungen ganz schön unter Druck setzen. Auch hier müssen wir ansetzen. Wir müssen zum Beispiel sicherstellen, dass die Aufsicht in solchen Fällen greift, was derzeit selten der Fall ist. Denn im Evaluationsbericht heißt es, die Aufsichtsbehörden hätten selten von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht, und Bußgelder seien fast nicht verhängt worden. Wir müssen daher die Aufsicht verbessern. Dafür braucht es eine Bündelung der Aufsicht und eine Erhöhung der Bußgelder.

Zuletzt eine formale Kritik. In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs ergehen Sie sich ja in allgemeinen Betrachtungen zum Thema, zum Beispiel zu erstattungspflichtigen Doppelaufträgen oder zur Ausübung von überhöhtem Druck auf Schuldner. Aber diese Punkte werden in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht geregelt. Zu all diesen Punkten haben wir Forderungen in unserem Antrag, zum Beispiel zur verbesserten Aufsicht. Bei Ihnen fehlt die Kongruenz von Gesetzestext und Begründung. Es wirkt so, als ob Sie alles mal aufgeschrieben hätten, was Ihnen so eingefallen ist. Gewollt, aber nicht gekonnt, meine Damen und Herren!

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Amira Mohamed Ali [DIE LINKE])

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