Anhörung im Bundestag mit Vertretern von Facebook, Twitter und Google zu NetzDG und Sicherheitsvorfällen

Am 17. Oktober 2018 hat der Ausschuss Digitale Agenda Vertreterinnen und Vertreter von Facebook, Twitter und Google sowie vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz eingeladen und zu ihren Transparenzberichten zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz befragt sowie zu den jüngsten Sicherheitsvorfällen und Datenlecks bei Google Plus, Facebook und WhatsApp.

Zu den in der Anhörung gewonnenen Erkenntnissen erklärt Tabea Rößner:

 

Zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz:

Die Anhörung hat einmal mehr gezeigt, dass das NetzDG noch kein zu Ende gedachtes Konzept ist und dringend überarbeitet werden muss, nimmt man die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer ernst. Leider hat die Bundesregierung bis dato keine Antworten auf die heute angesprochenen Probleme. So ist das Bundesamt der Justiz in der dringenden Pflicht zu prüfen, welche Verbesserungen im Bereich der Melde- und Beschwerdeverfahren und bei der Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden notwendig sind – hier erscheinen die Verfahren der Plattformen noch sehr uneinheitlich und intransparent und bedürfen klarerer Regulierung.

Der Spagat zwischen Meinungsfreiheit und strafbaren Inhalten ist eine Herausforderung, um so mehr muss sich die Bundesregierung für starke Nutzerrechte einsetzen, wie etwa ein Put-Back-Verfahren, um Fehlentscheidungen auch umgehend rückgängig zu machen. Ein Bericht des Bundesamts für Justiz ist leider erst für das erste Quartal 2019 in Aussicht gestellt worden.

 

Zum Hackerangriff auf Facebook:

Der Facebook-Vertreter Steve Satterfield erklärte in der Anhörung, dass das Unternehmen alles dafür tue, das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer wiederzugewinnen. Alle Antworten auf die Fragen der Abgeordneten haben bei mir aber dramatische Zweifel an der Aufrichtigkeit dieser Aussage aufkommen lassen.

So brach Gelächter im Saal aus, als Satterfield die Ansicht von Facebook vorstellte, dass ein User die Daten in seinem Adressbuch besitze und daher frei entscheiden könne, diese auf einer Plattform hochzuladen. Es sei ausreichend, dass dieser User seine Zustimmung zur Abfrage des Adressbuchs gebe. Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass der Datenschutz bei Facebook keine Rolle spielt, ja vielleicht als Konzept noch nicht mal richtig verstanden wurde, da es bei der Betrachtungsweise von Facebook nur um die Nützlichkeit nicht jedoch um die Rechtmäßigkeit einer Funktion geht. Ein Einverständnis der Kontaktpersonen im Adressbuch wird nämlich überhaupt nicht für nötig befunden.

Es ist auch nicht gerade vertrauenserweckend, dass Facebook keine Angaben dazu machen kann, ob oder wie die gestohlenen Datensätze möglicherweise bereits von Kriminellen genutzt oder weiterverkauft wurden. Diese Frage scheint auch nicht gerade im Zentrum der Untersuchungen zu stehen, sie müsste aber bei so enorm großen gestohlenen Datenmengen mit sensiblen personenbezogenen Daten unbedingt eine höhere Priorität erhalten. Facebook betreibt hier wie bereits beim Cambridge Analytica Skandal vor allem Reputationskosmetik.

Zahlreiche Fragen blieben offen, vor allem weil die Facebook-Vertreter sich immer wieder um klare Antworten gedrückt haben. So zum Beispiel bei meiner Frage, wie Facebook sich zu der Forderung des EU-Parlaments nach einem unabhängigen technischen Audit verhalten wird. Ausreichend Gründe für mich, am Ball zu bleiben und Facebook weiter auf die Füße zu treten.

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