Wettbewerbsregeln für fairen Verbraucherschutz in der digitalen Welt

Zur heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2017 des Bundeskartellamts erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz und Netzpolitik und Katharina Dröge, Sprecherin für Wettbewerbs- und Handelspolitik der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Der Jahresbericht zeigt, wo dringender Handlungsbedarf vorliegt: Bei Onlinemärkten und dem Verbraucherschutz. Unser Konsumverhalten verlagert sich immer mehr ins Netz. Es ist daher eine der zentralen Aufgaben, Verbraucher*innen vor Abzocke, Preisdiskriminierungen und intransparenten Datennutzungen zu schützen und fairen Wettbewerb herzustellen. Auch das Bundeskartellamt sieht bei der Digitalwirtschaft und im Verbraucherschutz dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Doch die Bundesregierung hat außer dem Buzzword „Wettbewerbsrecht 4.0“ im Koalitionsvertrag-Vertrag bisher noch keine ausreichenden Konzepte geliefert.

Dabei gibt es durchaus Ansätze, für eine ganzheitliche Herangehensweise: : Für einen fairen Wettbewerb und effektiven Verbraucherschutz müssen kartellrechtliche Prüfungen etwa fortlaufend und dynamischer erfolgen, Daten- und Informationsmacht von Unternehmen weitgehender berücksichtigt und die tatsächlichen, nicht nur theoretischen Auswirkungen auf Verbraucher*innen erfasst werden. Echte Interoperabilität und Datenportabilität zwischen verschiedenen Onlinediensten könnten weitere Pflöcke für einen fairen Markt setzen. Zudem müssen Aufsicht und Rechtsdurchsetzung gestärkt werden: Neben der personellen und finanziellen Aufwertung von Verbraucherschutzorganisationen sollte das Bundeskartellamt aktiv werden können, wo behördliche Kompetenzen nötig sind, um Verbraucherschutzverstöße effektiv aufdecken und sanktionieren zu können. Entscheidend ist auch die Frage, wie Missbrauch und Marktmacht durch algorithmische Entscheidungssysteme verhindert und Transparenz hergestellt werden kann.“

 

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