Verfassungsrechtliche Klärung im Tagesschau-App-Streit dringend erforderlich

MdB Rößner begrüßt Verfassungsbeschwerde

Anlässlich der Verfassungsbeschwerde zur Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App, die der NDR dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, erklärt Tabea Rößner:

„Ich begrüße die Einreichung der Verfassungsbeschwerde zur Rechtmäßigkeit der Tagesschau-App (in der Version vom 15. Juni 2011) beim Bundesverfassungsgericht. Dies wird hoffentlich den nun schon sieben Jahre andauernden Streit beilegen, der alle Seiten vor allem Kraft und Ressourcen gekostet hat. Es ist dringend notwendig, dass es endlich eine Klärung über die Frage gibt, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag im Internet erfüllen kann. Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung. Schließlich muss der öffentlich-rechtliche Rundfunk alle Bevölkerungsgruppen erreichen und muss daher auch den Gesetzmäßigkeiten des Netzes folgen dürfen, um auffindbar zu sein. Eines wäre jedenfalls angesichts der digitalen Entwicklungen völlig absurd: das öffentlich-rechtliche Telemedienangebot auf „Teasertexte“ zu reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Frage also endlich eine grundsätzliche Richtung vorgeben. Die medienpolitisch Verantwortlichen hatten sich damals ohne Not – die EU-Kommission hatte dies nicht verlangt – auf ein Verbot der Presseähnlichkeit im Netz verständigt und war damit den Zeitungsverlegern weit entgegengekommen. Damit war dieser Streit programmiert. Dieses Verbot löst aber nicht die wirtschaftlichen Probleme der Zeitungsverlage, wie man am Beispiel der USA sehen kann. Denn auch dort ist die Presse unter Druck geraten, obwohl es kein nennenswertes öffentlich-rechtliches Angebot gibt.

Vielmehr muss der Telemedienauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade angesichts der auch im Netz bestehenden Dysfunktionalitäten privat finanzierter Angebote und der Verwerfungen der Onlinekommunikation (Hate Speech und Fake News) neu formuliert werden. Dieser Auftrag ist auch im nichtsendungsbezogenen Bereich notwendig, damit den Sendern die Erfüllung ihrer an hohe Standards gesetzlich gebundenen Aufgabe ermöglicht ist. Sie können wesentlich zur Klärung und Objektivierung der Meinungsbildung im Onlinebereich beitragen. Das wird verhindert, wenn sie unter Rückgriff auf unpassende Kriterien aus der analogen Welt eingeschränkt werden. Natürlich besteht auch ein hohes Interesse an Qualitätsjournalimus der Pressehäuser. Um den zu sichern, muss aber über andere Maßnahmen staatsferner Sicherung und gegebenenfalls über Förderung nachgedacht werden.“

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