Verwertungsgesellschaften modernisieren

Einige Verwertungsgesellschaften stehen seit Jahren in der Kritik, weil ihnen fehlende Transparenz und mangelnde innere Demokratie vorgeworfen werden. Die Möglichkeit der kollektiven Wahrnehmung der Rechte von Urheberinnen und Urheber durch Verwertungsgesellschaften ist ein entscheidendes Instrument, um eine angemessene Vergütung praktikabel sicherzustellen. Wie in allen Bereichen des Urheberrechts ist für uns hierbei leitend, dass ein fairer Ausgleich zwischen Nutzerinnen und Nutzern, Urheberinnen und Urhebern, Verwertungsgesellschaften und den klassischen kommerziellen Verwertern sowie den neuen digitalen Werkmittlern erreicht wird.

Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie in nationales Gesetz umsetzen. Da sie dabei den ihr zur Verfügung stehenden Handlungsspielraum bisher nicht nutzt, fordern wir in unserem Entschließungsantrag unter anderem, die Vielfalt der Verwertungsgesellschaften zu fördern und genossenschaftliche Organisationsformen zuzulassen, den Wahrnehmungsberechtigten eine stärkere Beteiligung zuzugestehen, Mitgliedern der Verwertungsgesellschaften die Nutzung offener Lizenzen zu erleichtern und Nutzerinteressen in den Aufsichtsgremien zu berücksichtigen. Nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs zur Verlegerbeteiligung sehen wir uns in unserer Forderung bestärkt, eine Beteiligung von Verwertern und Verlegern gesetzlich klarzustellen, die nicht auf Kosten der Urheberinnen und Urheber ausgestaltet sein darf.

Die Bundesregierung lässt leider eine umfassende Strategie und neue Ansätze für ein modernisiertes Urheberrecht auch weiterhin vermissen. Wir haben mit unseren Anträgen noch einmal die nötigen Verbesserungen angemahnt und rufen die Bundesregierung weiter auf, ihren Teil dazu beizutragen, das Urheberrecht endlich fit für das digitale Zeitalter zu machen.

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