Persönliche Erklärung zum Atalanta Einsatz in Somalia

Folgende persönliche Erklärung habe ich zur Abstimmung über die Fortsetzung des ATALANTA-Einsatzes in Somalia abgegeben, zusammen mit meinem Kollegen Omid Nouripour.

„Erklärung nach § 31 GOBT

Zur Abstimmung über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EU NAVFOR Atalanta zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias auf Grundlage des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982 und der Resolutionen 1814 (2008) vom 15. Mai 2008 und weiterer Resolutionen, zuletzt 2246 (2015) vom 10. November 2015 und nachfolgender Resolutionen des Sicherheitsrates der VN in Verbindung mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 10. November 2008, dem Beschluss 2009/907/GASP des Rates der EU vom 8. Dezember 2009 und weiterer Beschlüsse, zuletzt dem Beschluss 2014/827/GASP vom 21. November 2014

Der Deutsche Bundestag befasst sich heute mit der Verlängerung des Mandats für den Bundeswehreinsatz im Rahmen der EU-Mission EUNAVFOR ATALANTA. Die Grüne Fraktion hat diesen Einsatz zur Bekämpfung des Piraterieproblems vor der Küste Somalias von Anfang an als notwendige Symptombekämpfung unterstützt, in dem Wissen, dass sich das Problem nur durch eine politische Stabilisierung Somalias wird lösen lassen. Vor allem für die Sicherung der humanitären Versorgung der somalischen Bevölkerung durch humanitäre Lieferungen mit Schiffen des Welternährungsprogramms war und ist ATALANTA ein wichtiger Garant.
Im Jahr 2012 wurde das Mandat verändert und der Mission erlaubt, aus der Luft auch in einem Küstenstreifen zu operieren, der bis zu 2km ins Landesinnere reicht. Viele Experten, auch aus dem Militär, äußerten damals gut begründete Skepsis gegenüber dieser Ausweitung. Sie sahen die Gefahr, dass dadurch der Konflikt eskaliert und die Mission ATALANTA in somalische Konflikte an Land hineingezogen werden könnte. Die Grüne Bundestagsfraktion hat sich daher in den letzten Jahren bei dieser Abstimmung mit großer Mehrheit enthalten – so auch wir. In den letzten vier Jahren gab es lediglich eine ATALANTA-Operation an Land. Gleichwohl bestünde bei einem erneuten Vorgehen dieser Art weiterhin ein Eskalationsrisiko.
ATALANTA hat einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pirateriegefahr geleistet. Diese Gefahr besteht latent aber weiterhin. Es erscheint daher schlüssig, die Operation vorerst fortzusetzen, aber an die veränderte Bedrohungslage anzupassen. In diesem Sinne verstehen und begrüßen wir die Ankündigung der Europäischen Union, den Zuschnitt von ATALANTA mit dem nächsten europäischen Mandat Ende des Jahres zu ändern.
Gleichzeitig aber steht die Region am Horn von Afrika vor neuen Herausforderungen. Eine massive Dürre hat die Zahl der Menschen, die in Somalia humanitärer Hilfe bedürfen, auf fast fünf Millionen erhöht. Im Jemen, auf der anderen Seite des Golfs von Aden, sind die kriegerischen Auseinandersetzungen seit Anfang 2015 massiv eskaliert, rund 14 Millionen Menschen sind von humanitären Hilfslieferungen abhängig. Schiffe des ATALANTA-Verbundes haben in den vergangenen Monaten auch Hilfslieferungen des Welternährungsprogramms in den Jemen in internationalen Gewässern geschützt.
Wir müssen daher zwischen den schwerwiegenden Bedenken gegenüber den Risiken von Landoperationen und den vermehrten Herausforderungen am Horn von Afrika abwägen. Da die Landoption bislang faktisch sehr zurückhaltend genutzt wurde und die humanitären Herausforderungen stark gewachsen sind, haben wir uns entschieden, dem Mandat wieder unsere Zustimmung zu erteilen.“

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