Statement zum DigiNetzG

Am gestrigen Mittwoch wurde in der Regierungsbefragung der im Kabinett beschlossene „Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)“ vorgestellt. Folgendes Statement dazu habe ich netzpolitik.org gegeben:

 

Um das volle Mitnutzungspotenzial von digitaler Infrastruktur zu nutzen und Investitionsanreize für den schnelleren Ausbau von NGA-Netzen zu schaffen, muss durch dieses Gesetz der nachhaltige Infrastrukturwettbewerb gestärkt und der notwendige Ausbau von Gigabitnetzen stärker unterstützt werden. Darum frage ich mich, warum unbeschaltete Glasfaserkabel – also sogenanntes Dark Fibre – über die insbesondere die Deutsche Telekom verfügt, von der im DiGiNetzG vorgesehenen Definition für „passive Netzinfrastrukturen“ und den darauf gerichteten Mitnutzungsregeln nicht umfasst wurde? Es sieht so aus, als ob Dobrindt verhindern will, dass die Wettbewerber die Infrastruktur des Platzhirschen mitnutzen.

Laut den Aussagen des Ministers heute in der Regierungsbefragung sollen bei Neubau oder Sanierung von Straßen sowie beim Erschließen von Neubaugebieten Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden. Das erscheint mit im Prinzip folgerichtig, um spätere Tiefbaukosten einzusparen. Aber der Minister konnte nicht sagen, wer letztlich für die Kosten aufkommen soll: Die Kommune, die die Straße aufreißt, der Bund, die Telekommunikationsunternehmen? Unklar ist auch, wie dann der Zugriff geregelt werden soll. Hier werden wir noch mal nachhaken.

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  1. Michael

    Danke für das Statement.
    Ich arbeitete in einem Energieversorgungsunternehmen. Wir bauen seit mehreren Jahren Ftth (Glasfaser bis ins Haus). Auch von mir die Frage: Wer bezahlt die Leerrohre u. dessen Verlegung? Ab wann gilt das Gesetz, wer regelt die Koordination?

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  2. Büro Rößner

    Lieber Michael,

    diese Fragen hat Tabea Rößner auch dem Minister in der Regierungsbefragung gestellt, er hat aber ausweichend geantwortet. Soweit wir den Entwurf verstehen, bezahlt derjenige, der baut, also Bund, Kommune, Land… Dass dies einigen Koordinationsbedarf nach sich zieht, sehen wir auch. Wir werden deshalb im parlamentarischen Ablauf dazu genauer nachfragen und hoffen, dass sich der Minister dann nicht um die Antwort herumdrückt.
    Zur Frage, wann es in Kraft ist: Grob gesagt, wenn es durch den Bundestag und den Bundesrat durch ist und vom Bundespräsidenten unterschrieben wurde. Wann das der Fall ist, können wir nicht voraussagen. Die dem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie hätte eigentlich schon bis zum 1.Januar 2016 umgesetzt werden müssen.

    Herzliche Grüße, das Büro Rößner

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