Rundfunkbeitrag-Mehreinnahmen müssen bei Beitragszahlern ankommen

Zum Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zur Verwendung der Mehreinnahmen durch den Rundfunkbeitrag erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Medien:

Das Ergebnis der Ministerpräsidentenrunde ist leider nur das ganz kleine Rad, an dem gedreht wird. Die drängendsten Fragen werden auf Frühjahr 2016 verschoben. Die Länderchefs korrigieren nun vor allem handwerkliche Fehler beim Haushaltsbeitrag. Die Beitragserleichterungen für volljährige Kinder, deren Eltern vom Beitrag befreit sind, sowie für Betriebe und Einrichtungen wie Kitas sind zu begrüßen.

Aus unserer Sicht müssen jedoch grundsätzlichere Entscheidungen getroffen werden: Die überschüssigen Einnahmen durch den neuen Rundfunkbeitrag müssen zunächst denjenigen zugutekommen, die sie gezahlt haben: den Bürgerinnen und Bürgern. Darüber hinaus gibt es aber auch die Notwendigkeit, die Öffentlich-Rechtlichen zukunftsfähig zu machen und den Beitragszahlern mehr zu bieten. Viele Menschen suchen sich ihr Programm in den Mediatheken. Für die Beitragszahler ist deshalb die Sieben-Tage-Regelung unverständlich und anachronistisch. Sie gehört abgeschafft. Als Konsequenz daraus sollten die Ministerpräsidenten auch die Kreativen in den Blick nehmen: Ein Teil der Mehreinnahmen könnte genutzt werden, um die notwendigen Rechte für die Online-Nutzung zu erwerben und die Urheber angemessen für die Abtretung ihrer Rechte zu vergüten.

Die Idee des Beitragsmodells war, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von breiteren Schultern getragen wird. Dazu gehört aber auch, die Schwächeren zu entlasten. Heute werden Personen, deren monatliches Einkommen unter der Bedarfsgrenze liegt, nicht vom Rundfunkbeitrag befreit, wenn sie keinen ALG II oder Bafög-Bescheid nachweisen können. Weil das zum Beispiel ärmere Rentner, Studenten oder Alleinerziehende treffen kann, sollte geprüft werden, ob die Befreiungspraxis des Beitragsservices flexibler gehandhabt  und ausgeweitet werden kann.

Die Ministerpräsidenten haben nun ein dreiviertel Jahr Zeit, um doch noch am großen Rad zu drehen. Als Grundlage dafür brauchen wir aber auch endlich die lang angekündigte Evaluierung. Eine Entscheidung über die Verwendung der Mehreinnahmen muss dann abschließend fallen.“

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