Zur heutigen Debatte um die Abschaffung des Leistungsschutzrechts

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage gehört abgeschafft. Durch dieses Gesetz ist eingetreten, was allen Beteiligten vorher klar war: Die Großen werden größer, die Kleinen müssen zahlen: Die großen Verlage erscheinen durch eine Gratislizenz weiterhin in der Google-Suche. Kleine Suchmaschinenanbieter listen Verlagsergebnisse oft nicht mehr. Geld hat noch niemand bekommen. Das Leistungsschutzrecht gehört wieder abgeschafft, weil es außer Rechtsunsicherheit und Bürokratie nichts gebracht hat.

Die Presse ist schützenswert

Die grüne Bundestagsfraktion hält die Presse in Deutschland als Teil der vierten Gewalt für äußerst schützenswert. Es gibt Mittel und Wege die Presse zu schützen: zum Beispiel, in dem die Vorratsdatenspeicherung nicht eingeführt wird oder durch den Schutz vor Durchsuchung von Redaktionsräumen, um an Wistleblower zu kommen. Auch ein funktionierende Presse-Grosso System schützt die Presse finanziell. Was allerdings zum Schutz der Presse gar keinen Beitrag geleistet hat ist das inzwischen2 Jahre alte Leistungsschutzrecht. Wir haben deshalb zusammen mit der Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf in das Parlament eingebracht, um das Leistungsschutzrecht wieder abzuschaffen.

Das Leistungsschutzrecht hat Bürokratie geschaffen – und sonst nichts

Durch das Leistungsschutzrecht haben Presseverlage für ihre Online-Angebote das alleinige Recht, Ausschnitte ihrer Inhalte im Netz zu veröffentlichen. Suchmaschinenanbieter wie Google dürften diese Inhalte in ihren Suchergebnissen nur noch anzeigen, wenn sie eine Lizenz dafür von den Verlagen erhalten haben. Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wurde 2013 von der schwarz-gelben Koalition auf Verlangen der Presseverlage eingeführt. Die damalige Koalition gab damals dem Druck der Verlage nach, die ihre verlegerische Leistung im Netz nicht ausreichend geschützt sah. Das Gesetz trat am 1. August 2013 in Kraft. Inzwischen haben viele Verlage dem Suchmaschinenanbieter Google erlaubt auch ohne eine Lizenz ihre Suchergebnisse inklusive snippets zu listen.

All unsere Befürchtungen bei der Verabschiedung des Gesetzes unter Schwarz-Gelb sind eingetreten: Gestraft durch das Gesetz sind kleine Suchmaschinenanbieter, die nun Lizenzgebühren zahlen müssen, wenn sie kleine Ausschnitte aus Verlagsergebnissen in ihren Suchergebnissen anzeigen wollen. Das Unternehmen Google, auf das das Gesetz eigentlich abzielte,  haben die Verlage hingegen von einer Zahlungspflicht freigestellt.

Stattdessen besteht durch das Gesetz Rechtsunsicherheit und schränkt damit den Zugang zu Informationen im Netz ein. Unser Gesetzentwurf wurde in einer Anhörung des Rechtsausschusses beraten und die Mehrheit der Sachverständigen teilte unsere Position. Sie haben sich eindringlich für eine umgehende Abschaffung des umstrittenen Leistungsschutzrechtes ausgesprochen.

Wir appellieren deshalb an die Vernunft der Großen Koalition, das Gesetz auch ohne eine langwierige Evaluation schnellstmöglich zurückzunehmen und daher unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.

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