"film" via flickr.com/popturf.com, Lizensiert unter CC BY 2.0

Mehr Geld für den Filmförderfonds, mehr Gerechtigkeit für kleine Filmschaffende

"film" via flickr.com/popturf.com, Lizensiert unter CC BY 2.0 In der vergangenen Woche hat die Deutsche Filmakademie einen offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel und die Bundesregierung geschrieben. Darin wird die für 2015 geplante, erneute Kürzung des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) um 10 Millionen Euro, der seit seiner Gründung im Jahr 2007 „den Filmstandort Deutschland belebt und internationalisiert“ hat, kritisiert. Die UnterzeichnerInnen befürchten, dass die Absenkung des DFFF-Volumens sich nicht nur deutlich auf „Produktionsumsatz, Beschäftigung und Steuereinnahmen“ auswirken, sondern auch den Filmstandort Deutschland unattraktiver machen werde.

Unserer Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die überaus wichtige Rolle des DFFF für die deutsche Filmwirtschaft – nicht nur während der derzeitigen Haushaltsverhandlungen – bewusst. Und das sicher nicht (allein), weil ich eine leidenschaftliche Kinogängerin bin. Wir wissen auch politisch, welche wirtschaftliche Kraft der DFFF entfaltet. In der Generaldebatte zum Haushaltsentwurf 2015 am 10. September 2014 habe ich Staatsministerin Grütters sowohl auf den wirtschaftlichen Vorteil des DFFF als auch auf die Notwendigkeit langfristiger Planung für Filmschaffende deutlich hingewiesen.

Kulturstaatsministerin Grütters hat für 2015 dennoch nur 50 Millionen Euro für den DFFF eingestellt. Unter Kulturstaatsminister Neumann lag der Etat im Jahr 2013 noch bei 70 Millionen Euro. Nachdem der DFFF im laufenden Jahr bereits um 10 Millionen Euro gekürzt wurde, soll der Fonds nach dem Willen der Bundesregierung 2015 erneut um weitere 10 Millionen Euro gestutzt werden. Frau Grütters hatte aber noch am 6. Februar 2014 auf dem Deutschen Produzententag gesagt, dass sie die Höhe von 70 Millionen Euro „mindestens“ erhalten wolle. Ein halbes Jahr später ist ihr Bekenntnis zum Filmförderfonds um ganze 20 Millionen Euro geschrumpft.

Um dieser sorgenvollen Entwicklung entgegenzuwirken, haben wir als Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Oktober im Kultur- und Medienausschuss und im Haushaltsausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Der Antrag sieht zwei Maßnahmen vor.
1.    Für den DFFF sollen wieder 60 Millionen Euro, also 10 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf, eingestellt werden.
2.    Der Mindestetat des DFFF (im Haushaltssprech „Verpflichtungsermächtigung“ genannt) liegt derzeit nur bei 10 Millionen Euro. Im schlimmsten Fall also könnte die Bundesregierung den DFFF auf diese Summe absenken. Mit unserem Antrag wollen wir die Bundesregierung deshalb verpflichten, den Fonds bis zum Jahr 2018 mit mindestens 15 Millionen Euro jährlich zu unterstützen.

Der Antrag, der hier einsehbar ist, wurde dann leider in beiden Ausschüssen von den Abgeordneten der Großen Koalition abgelehnt.

In der Bereinigungssitzung am 13. November 2014 hat die Bundesregierung die letzte Chance, den DFFF im kommenden Jahr besser auszustatten. Danach wissen wir und wissen die UnterzeichnerInnen des Offenen Briefs, welche Bedeutung der Film für die Bundesregierung im Allgemeinen und die Kulturstaatsministerin Grütters im Besonderen tatsächlich hat.

Und vielleicht können wir dann endlich auch über die inhaltliche Präzision des DFFF reden. Im Hinblick auf Fördertransparenz und Verteilungsgerechtigkeit bin ich damit nämlich längst nicht immer einverstanden. Eine qualitative Evaluation des DFFF würde nicht nur über die im Offenen Brief angesprochene, von der Filmindustrie in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsstudie von Roland Berger  hinausgehen. Sondern wir könnten auch qualifiziert über die Konkurrenzfähigkeit kleiner und mittlerer Filmproduktionsfirmen in der deutschen Filmwirtschaft, den fairen Marktzugang qualitativ hochwertiger, freier Filmprojekte und transparente Kriterien bei der Vergabe von Fördermitteln reden.

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