Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss auch Jugend ansprechen

Zur aktuellen Debatte um den ARD- und ZDF-Jugendkanal erklärt Tabea Rößner, Bundestagsabgerdnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll möglichst alle Menschen erreichen. Das meint auch Jugendliche und junge Erwachsene. Doch viele junge Menschen fühlen sich vom öffentlich-rechtlichen Programm nicht angesprochen. Daher müssen die Rundfunkanstalten wie auch die Verantwortlichen in den Ländern die Frage beantworten, wie junge Menschen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk erreicht werden können. Wir GRÜNE haben deshalb den Aufbau eines eigenständigen Jugendkanals gefordert und befürworten das weiterhin. Trotz aller Bedenken darf das Projekt nicht zu den Akten gelegt werden.

Über die Ausstattung und die Ausgestaltung eines Jugendkanals wird sicher intensiv geredet werden müssen. Ein Jugendkanal braucht ein Budget, mit dem ein gutes Angebot gestaltet werden kann. Ein ‚halber‘ Jugendkanal mit zu wenig Mitteln bringt uns nicht weiter. Auch müssen sich die öffentlich-rechtlichen Sender der Mediennutzung von Jüngeren schon so weit anpassen dürfen, dass diese auch erreicht werden. Daher soll der Jugendkanal auf den drei Säulen Internet, Fernsehen und Radio basieren und auf jeden Fall länger als sieben Tage im Netz verfügbar sein. Mit dem Programm sollen auch Minderheiten angesprochen werden und eine Rolle spielen. Und wir brauchen ein Programm von jungen Menschen für junge Menschen. So kann der Jugendkanal erfolgreich sein.

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