Alternative zur B39-Tunnellösung gleichberechtigt prüfen

Das rheinland-pfälzische Infrastrukturministerium hat am 5. Juni 2013 in der Rheinpfalz auf die Pressemeldung der rheinland-pfälzischen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) reagiert, in der sie die Finanzierungsgrundlage der Umgehung der B39 im Stadtgebiet von Neustadt in Frage gestellt hat. Dazu erklärt die Abgeordnete wiederum:

Offenbar gibt es in dieser Frage unterschiedliche Einschätzungen. So halte ich meinen Vorwurf, dass die Finanzierung der B39-Umlegung über den Um- und Ausbautopf läuft, nicht für widerlegt, im Gegenteil. Eine Aufteilung der Gesamtkosten in Tranchen, die über mehrere Jahre verteilt werden, ist völlig normal. Selten ist ein Tunnelbauprojekt innerhalb eines Jahres fertiggestellt worden. Jedoch gibt das Ministerium im gleichen Absatz zu, dass diese Aufteilung in Tranchen ermöglicht, die Kostenansätze für den Bundeshaushalt im Bereich von Um- und Ausbaumaßnahmen darzustellen und damit zu halten. Im Umkehrschluss hieße es, dass bei einer Komplettfinanzierung innerhalb eines Jahres dies unter Umständen nicht der Fall wäre.

Das Infrastrukturministerium zieht sich aus der Verantwortung, in dem es die Fachverantwortung auf die Stadt Neustadt schiebt: ‚Die Planungshoheit liege bei der Stadt. Das Land führt lediglich in Auftragsverwaltung für den Bund die fachliche Abstimmung durch.‘ Damit macht sich das Ministerium kleiner als es ist. So heißt es in einer Antwort auf meine schriftliche Frage vom Januar diese Jahres an die Bundesregierung, das Land habe die Notwendigkeit und
Wirtschaftlichkeit des Projektes gemäß §§ 6 und 7 Bundeshaushaltsordnung darzulegen. In die gleiche Richtung geht die Formulierung: ‚Nach den Artikeln 90 und 85 des Grundgesetzes planen, bauen, unterhalten und verwalten die Bundesländer […] die Bundesfernstraßen.‘ Das Infrastrukturministerium hat sehr wohl die Verantwortung, das Projekt auf seine Wirtschaftlichkeit, auf seine Zweckmäßigkeit für den Verkehr und die Stadtverträglichkeit zu prüfen. Die ‚Fachliche Abstimmung‘, die das Landesministerium leisten muss, ist nicht nur ein Weiterschieben von Informationen zwischen Bund und Kommune. Das Ministerium muss seiner Verantwortung gerecht werden und dieses Projekt auch eigenständig fachlich prüfen und dabei auch Alternativen zu der bisherigen Planung mit einbeziehen.

Es steht außer Frage, dass es einen dringenden Bedarf gibt, die Stadtdurchfahrt der B39 zu verbessern. Die bestehende Situation ist für FußgängerInnen, RadfahrerInnen und die AnwohnerInnen gefährlich und belästigend. Zusammen mit den Neustadter GRÜNEN und der örtlichen Bürgerinitiative teile ich die Auffassung, dass ein niveaugleichen Umbau der Bundesstraße, der die Wegevernetzung für alle Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, mit dem Rad, mit Bus, Bahn oder Auto – verbessert, stadtverträglicher ist als die Tunnellösung. Zudem ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis besser. Diese Alternative müssen die Stadt Neustadt und das Infrastrukturministerium endlich gleichberechtigt mit einbeziehen.

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