GWB: Bundesregierung fördert Medienkonzentration

Zur heutigen Anhörung im Wirtschaftsausschuss zum Thema Pressefusionskontrolle und Presse Grosso im Gesetz gegen wettbewerbliche Beschränkungen (GWB), erklärt Tabea Rößner:

In der heutigen Anhörung blieben viele Fragen offen. Zeitungsverleger und Kartellamt legten sehr unterschiedliche Zahlen vor, wie viele Fusionen zwischen Verlagen künftig ohne Kartellamtsprüfung zulässig würden. Das macht deutlich: es mangelt an einer validen Datengrundlage. Ohne diese kann die Situation der Verlage aber nicht ermittelt werden. Die Medienpolitik der Bundesregierung basiert nur auf wackeligen Zahlen und Vermutungen, ihr fehlt eine objektive Handlungsgrundlage – und das merkt man.

So konnten die Sachverständigen auch nicht beurteilen, ob das Kartellrecht im crossmedialen Zeitalter geeignet ist, um Vielfalt zu erhalten. Bereits mit den bisherigen Regelungen wurden Konzentrationstendenzen lediglich verzögert. Sachverständiger Prof. Dr. Wolfgang Schulz hat deshalb recht, wenn er das Vorgehen der Bundesregierung als „Blindflug“ bezeichnet.

Andere Gefahren für die Pressevielfalt ignoriert die Regierung: So hat sie keine Regelungen zur Absicherung des Presse-Grosso in das GWB  aufgenommen. Das Presse-Grosso nimmt besondere Aufgaben in Deutschland wahr, die von der Regierung nicht honoriert werden.

Weder mit der Lockerung der Pressefusionskontrolle,  noch mit dem Leistungsschutzrecht wird die Bundesregierung  ihrem aus Artikel 5 des Grundgesetzes erwachsenden Auftrag gerecht, für Vielfalt zu sorgen. Mit beiden Maßnahmen fördert sie Konzentration und stärkt die Großen- und damit letztlich Einheitsmeinung und Boulevard.

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