Koalition und Leistungsschutzrecht: und ewig grüßt das Murmeltier

Zum gestern in der Koalition erneut beschlossenen Leistungsschutzrecht erklärt Tabea Rößner, medienpolitischen Sprecherin:

Es ist völlig unklar, wie ein Gesetz aussehen soll, dass dem „Schutz der verlegerischen Leistung im Internet“ dient. In drei Wochen will die Koalition aber nun ein Leistungsschutzrecht vorlegen. Das kommt bekannt vor? Das Leistungsschutzrecht wurde in den vergangenen zweieinhalb Jahren so oft angekündigt, dass man sich in einer Endlos-Schleife glaubt.

Nach wie vor sind mehr Fragen offen als geklärt. Welche Leistung genau will man schützen? Auch Einzelteile der verlegerischen Leistung, wie „Snippets“? Für welche Nutzung soll bezahlt werden? Für die gewerbliche? Und wann ist sie das? Auch wer eigentlich bezahlen soll, ist unbeantwortet.

Mit die wichtigste Frage aber ist, was das Leistungsschutzrecht für Journalistinnen und Journalisten bedeutet: Steht es am Ende in Konkurrenz zu den journalistischen Urheberrechten? Und würden die Autorinnen und Autoren ausreichend beteiligt?  All das ist ungeklärt. Die Bundesregierung kann also gar nicht anders, als vage Formulierungen vorzulegen, die zu Verwirrung führen, die Gerichte über Jahre beschäftigen und am Ende keinem helfen. Solcherart Gesetzgebung sollte man sein lassen! Am Ende beschädigt man die, die im digitalen Wettbewerb gestärkt werden sollen, nur noch mehr. Unterstützung sieht anders aus.

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