Rechte behinderter Menschen garantieren

Der morgige 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Zu diesem Anlass hat die rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete Tabea Rößner eine Anfrage an Arbeitsministerin Ursula von der Leyen gestellt: Was tut die Bundesregierung, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Dokumenten, Schulbüchern, e-books, digitalen Bibliotheken und Nachschlagewerken zu sichern? Und welche Anreize setzt die Bundesregierung für AnbieterInnen von solchen Informationssystemen, diese Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen?

„Informationssysteme wie e-books oder digitale Bibliotheken sind für die Ausbildung und berufliche Teilhabe behinderter Menschen unbedingt erforderlich“, sagt Rößner. Die Bundesregierung ist verpflichtet, diese Teilhabe zu sichern. Das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention fest in Artikel 30, Absatz 1. „In vielen Bereichen ist diese Teilhabe aber nicht gesichert und der Bundesregierung fehlt ein Konzept, dieses Thema anzugehen. Wir Grüne fordern ein, dass Deutschland den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nachkommt“, sagt Rößner abschließend.

Tabea Rößner ist Sprecherin für Medienpolitik und für Demografie der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Insgesamt haben 20 Abgeordnete der Fraktion anlässlich des Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung Anfragen an die Bundesregierung gestellt.

2. Dezember 2010

Teile diesen Inhalt:

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld