Leistungsschutzrecht: Alle Fragen offen

Zu der heutigen Anhörung des Bundesjustizministeriums zu einem geplanten Leistungsschutzrecht erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik, und Konstantin von Notz, Sprecher für Netzpolitik:

Bei der heutigen Anhörung des Bundesjustizministeriums zum Leistungsschutzrecht wurde deutlich: Keine der aufgeworfenen Fragen wurde geklärt. Weder ist genau klar geworden, was geschützt werden soll und wie der Schutzgegenstand etwa gegen das normale Zitat abgegrenzt werden soll. Noch ist klar, wie die Einnahmen genau generiert werden sollen, ob und welche Beteiligung etwa Journalistinnen und Journalisten am Ende erhalten könnten.

Bizarr auch: Das Bundesjustizministerium selbst gehörte zu den Fragenden hinsichtlich eines Gesetzentwurfs, der offenbar nur in den Köpfen der anwesenden Lobbyisten existiert. Antworten zu aufkommenden Fragen wurden deshalb an die die Gesetzestexte vorbereitenden Kanzleien ausgelagert, während sich das Bundesjustizministerium um ein neutrales Erscheinungsbild bemühte. Die Anhörung machte noch einmal deutlich, wie unüberlegt die Zusicherung des Leistungsschutzrechts im Koalitionsvertrag war. Das Bundesjustizministerium traut sich selbst nicht an die Ausgestaltung.

Wir sind gespannt, wie sich die Bundesregierung aus dieser Sackgasse wieder befreit. Wir werden den Prozess höchst kritisch begleiten. Deutlich wurde bislang auch: Ein Leistungsschutzrecht ist kein Allheilmittel gegen sinkende Auflagen oder Werbeeinbrüche. Darüber hinaus müssen die Rechte der Journalistinnen und Journalisten gewahrt werden. Wir setzen uns für journalistische Vielfalt und für den Erhalt von Meinungs- und Informationsfreiheit ein – online wie offline. Eine Konzentration auf das Leistungsschutzrecht ist dabei viel zu kurz gegriffen.

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