Das ZDF braucht kein „Normenkontrollverfahren light“

Zur Ankündigung Kurt Becks eine Normenkontrollklage einzureichen, erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Das von Kurt Beck geplante Normenkontrollverfahren ist leider nur ein „Normenkontrollverfahren light“.

Normenkontrollverfahren ist nicht gleich Normenkontrollverfahren, auf den Inhalt kommt es an. Der rheinland-pfälzische –Ministerpräsident will mit seinem Verfahren weitestgehend Bestandswahrung betreiben: Ministerpräsidenten sollen weiterhin ihren Platz und damit Einfluss in der Aufsicht des ZDF haben. Lediglich ein paar Parteienvertreter und Vertreter des Bundes im Fernsehrat möchte er opfern.

Wir GRÜNEN meinen: Regierungsmitglieder haben im Rundfunk nichts zu suchen. Wir wollen echte Staatsferne im Rundfunk. Deshalb wollen wir die gesamte Besetzung der ZDF-Gremien auf den Prüfstand stellen und nicht nur Einzelaspekte.

Wir Bundestagsabgeordneten haben die Pflicht, die Verfassung zu wahren. Ich gehe deshalb davon aus, dass genug Abgeordnete das ihnen im Grundgesetz verbriefte Recht zu einer Normenkontrollklage aktiv wahrnehmen, uns mit ihrer Unterschrift unterstützen und die erforderliche Mehrheit deshalb zustande kommt. Wirkliche Staatsferne im Rundfunk strebt nur unsere Antragsschrift an.

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