Nächster Schritt Richtung Normenkontrollverfahren

Zum geplanten Normenkontrollverfahren zum ZDF-Staatsvertrag erklärt Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin:

Wir sind konsequent und gehen jetzt den nächsten Schritt in Richtung Normenkontrollverfahren: Wir haben den renommierten Medienrechtler Prof. Dieter Dörr der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Mitunterzeichner des offenen Briefes von 35 Staatsrechtlern zum Fall Brender beauftragt, die Antragsschrift vorzubereiten. Wir setzen uns damit weiterhin systematisch für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein.

Wir begrüßen in diesem Zusammenhang auch den Sinneswandel der SPD-Fraktion und laden sie ein, unsere Antragsschrift mit zu unterschreiben und ein klares Signal für die Rundfunkfreiheit zu setzen.

Die Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört seit fast 50 Jahren zur ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel 5 des Grundgesetzes gebietet aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes die Staatsfreiheit des Rundfunks. Wie die Causa Brender gezeigt hat, ist diese Staatsferne gefährdet.

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