Auf einem Blatt Papier steht in Printbuchstaben das Wort Cookie. Erstellt mit Canva am 21.10.2024

Zu Protokoll gegebene Bundestagsrede zur Verordnung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes vom 17. 10. 2024

Sitzung vom 17.10.2024, TOP 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz- Gesetz

Gegenstand der Debatte ist die Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Digitales (23. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung nach § 26 Absatz 2 des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung Telekommunikation (Drucksachen 20/1271820/12868, Nr. 2.2, 20/13418) .

Niederschrift der Rede aus dem Protokoll der 194. Sitzung vom 17.10.2024.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

stellen Sie sich vor, Sie betreten ein Café, wollen gemütlich einen Kaffee trinken, und bevor Sie sich hinsetzen können, kommt der Kellner auf Sie zu und fragt: „Dürfen wir Ihren Kaffeeverlauf speichern? Möchten Sie personalisierte Kaffeewerbung auf Ihrem Platz? Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihre Bestellung mit anderen Cafés teilen? Und übrigens, die Sitzplätze mit Fensteraussicht sind nur verfügbar, wenn Sie alles akzeptieren.“ Absurd, oder? Aber genauso fühlen sich Millionen von Menschen jeden Tag im Internet, wenn sie auf Cookie-Banner treffen. „Drei Viertel sind von Cookie-Bannern genervt,“ fand der Branchenverband Bitkom bei einer repräsentativen Umfrage im März dieses Jahres heraus. Ich bin ehrlich: Ich bin es auch oft. Was als Schutz der Privatsphäre gedacht war, hat sich zu einem lästigen Hindernis entwickelt. 

Und Cookies sind nicht nur nervig, sie können auch zum Nachteil von Verbraucherinnen und Verbrauchern führen. Dann nämlich, wenn deren Ausgestaltung die Entscheidung der Nutzerinnen und Nutzer beeinflussen. Denn viele Anbieter gestalten die Oberflächen von Cookie-Bannern so, dass eine Ablehnung nicht einfach erkennbar oder möglichst unattraktiv scheint. Wir sprechen hier von sogenannten Dark Pattern.

Andere Arten von Cookies sind nicht nur notwendig, sondern verbessern auch das Surf-Erlebnis, so genannte Session Cookies. Diese ermöglichen etwa, Produkte in einem Warenkorb zu speichern.
Die Kehrseite der Medaille: Cookies können zur Profilbildung von Verbraucherinnen und Verbrauchern verwendet werden, indem ihr Browserverhalten analysiert und ein genaues Profil von ihnen online erstellt wird, von ihren Interessen, ihrer Bereitschaft Geld auszugeben usw.

Wie also können wir den Schutz von Verbraucher:innen wahren, ohne sie gleichzeitig in eine endlose Klick-Tortur zu zwingen?

In der analogen Welt gibt es die Robinson-Liste: Verbraucher:innen, die keine Werbung mehr im Briefkasten haben möchten, lassen sich hier eintragen und werden von den Adresslisten der Werbeunternehmen gestrichen.

Genau das möchte die Cookie-Verordnung auch für die Online-Welt einführen. Mit der vorliegenden Verordnung geben wir Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, ihre Einwilligungen einfacher und transparenter verwalten zu können. So schafft die Verordnung einen Rechtsrahmen für sogenannte Einwilligungsverwaltungsdienste. Heißt: Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Entscheidung bei einem anerkannten Dienst hinterlegen. Diese Dienste werden dann vor Zulassung von der Bundesdatenschutzbeauftragten geprüft. Anbieter Digitaler Dienste können dann über die Einwilligungsverwaltungsdienste die Präferenzen ihrer Nutzer:innen abfragen und brauchen diese nicht erneut einzuholen.

Dieser Ansatz ist neu, auch auf europäischer Ebene. Daher müssen wir genau schauen, welche Praktiken gut funktionieren und wo es vielleicht noch Nachbesserungsbedarf gibt. Und genau dazu fordern wie die Bundesregierung auf. Als Koalitionsfraktionen haben wir daher einen Entschließungsantrag auf den Weg gebracht, der festlegt, dass nach zwei Jahren ein ehrliches Fazit vorgelegt wird, ob der erhoffte Mehrwert für Verbraucher:innen tatsächlich eingetreten ist. 

Verbraucherpolitik muss den Alltag der Menschen erleichtern. Dabei können digitale Anwendungen wie Einwilligungsverwaltungsdienste eine zentrale Rolle spielen. So können wir Cookies reduzieren, mehr Transparenz schaffen und den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, selbstbestimmt im Netz zu agieren. Dann wird das Surfen im Netz so entspannt wie der Gang ins Café.

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