Bericht online Fachgespräch „Recht auf Reparatur“, 03.12.2024
Damit unser Konsum nachhaltiger wird und Produkte länger genutzt werden können, müssen Reparaturen niedrigschwellig und deutlich günstiger angeboten werden. Darüber waren sich alle Teilnehmenden des Fachgesprächs „Recht auf Reparatur“ einig, in dem Tabea Rößner MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Digitales im Bundestag, mit Stakeholdern Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie erörterte.
Im ersten Teil des Fachgesprächs ging es um die Reparaturplattform. Die europäische Richtlinie sieht die Einrichtung einer europaweiten Online-Reparaturplattform vor. Darüber sollen Verbraucher:innen Reparaturbetriebe schnell und einfach finden können. Den Mitgliedstaaten steht dabei frei, ob sie eine eigene nationale Plattform einrichten oder die gemeinsame Plattform der EU nutzen. Nationale Plattformen werden über einen Hyperlink mit der europäischen Online-Reparaturplattform verbunden Zu diesem Thema haben Felicitas Wühler vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland sowie Tom Hansig von anstiftung ihre Expertise geteilt.
Schnell wurde in der Diskussion klar: Eine neue Plattform allein wird das Problem nicht lösen. Wir brauchen mehr Fachkräfte, die Reparaturen durchführen können. Nachwuchsförderung, um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, muss also ganz oben auf der Agenda stehen. Grundsätzlich bedarf es eines niedrigschwelligen Angebots, um sich auf der Plattform als Reparateur:in zu registrieren. Bürokratische Hürden und lange Prozesse können von einer Registrierung abhalten. Die richtigen Leute und Sichtbarkeit für die Plattform zu erreichen, ist eine Herausforderung.
Gleichzeitig muss die Plattform für Verbraucher:innen einfach zu bedienen sein. Sucheinstellungen wie zum Beispiel die Entfernung zum Betrieb o.ä. spielen hier eine wichtige Rolle. Grundsätzlich muss mitgedacht werden, dass es verschiedene Arten von Reparaturen gibt: Ein Handy kann eingeschickt werden, da spielt die Distanz zum Reparateur keine große Rolle, bei einer Waschmaschine sieht es anders aus.
Der zweite Teil des Fachgesprächs widmete sich dem nationalen Umsetzungsgesetz der europäischen Richtlinie, das bis Juli 2026 in Kraft getreten sein muss. Tabea Rößner machte deutlich, dass sie sich deutlich mehr Fortschritt in dem Bereich Reparatur für die auslaufende Wahlperiode gewünscht hatte. Umso wichtiger sei es, in der neuen Wahlperiode die Arbeit direkt wieder aufzunehmen. Zu den wichtigsten Fragestellungen legten Johanna Sydow, Vorstand Runder Tisch Reparatur und Referentin Internationale Umweltpolitik Heinrich-Böll-Stiftung, Carine Chardon, ZVEI e. V. – Verband der Elektro- und Digitalindustrie sowie Jakob Groß vom Bundesumweltministerium, Referat Nachhaltiger Konsum, Produktbezogener Umweltschutz, ihre Einschätzungen dar.
Damit Verbraucher:innen ihre Produkte reparieren und sich nicht für einen Neukauf entscheiden, müssen Reparaturen günstig sein. Die Richtlinie sieht einen „angemessenen“ Preis vor, führt dies jedoch nicht weiter aus. Klar ist, ein zu hoher Preis hält von Reparaturen ab. Die Richtlinie sieht unter Art. 13 vor, dass Mitgliedstaaten „mindestens eine Maßnahme zur Förderung der Reparatur“ ergreifen. Laut rechtlicher Einschätzung scheint es so, dass das Förderprogramm „Reparieren statt wegwerfen“ die Kriterien dazu bereits erfüllt. Ab Dezember 2024 können ehrenamtliche Initiativen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern die Reparatur defekter Produkte ermöglichen, eine Förderung für Maschinen, Werkzeuge oder Ausstattung beantragen. Jede gemeinnützige Reparatur-Initiative kann einmalig eine Förderung bis zu 3.000 Euro beantragen.
Oft vorgeschlagen in diesem Kontext ist ein staatlich finanzierter bundesweiter Reparaturbonus. Ein Reparaturbonus, wie es ihn beispielsweise in Thüringen gibt, scheint angesichts der Haushaltslage eher unrealistisch. Das gleiche gilt für einen ermäßigten Umsatzsteuersatz auf Reparaturdienstleistungen. Dagegen wurde intensiver das Konzept einer herstellerfinanzierten Reparaturförderung wie in Frankreich diskutiert. Durch Abgaben der Hersteller könne so ein bundesweiter Reparaturbonus finanziert und Verbraucher:innen zu Reparaturen angeregt werden .
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