Endlich Stopp von überhöhten Gebühren bei Rufnummermitnahme

Zum regulierenden Eingreifen der Bundesnetzagentur bei überhöhten Gebühren für die Rufnummermitnahme im Mobilfunkbereich erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

„Dieser Schritt war längst überfällig. Ich begrüße ausdrücklich, dass endlich die Gebühren bei der Rufnummermitnahme beim Mobilfunk-Anbieterwechsel sinken.

Gebühren wie bisher von bis zu 30 Euro sind ein schlechter Witz. Zu hohe Gebühren bei der Rufnummernmitnahme schränken die Wechselbereitschaft ein und schwächen die Verbraucher*innenrechte bei der freien Anbieterauswahl. Wir Grüne halten diese Korrektur für längst überfällig – endlich kommt die Absenkung der unzulässig hohen Portierungskosten auch bei den Kund*innen an.

Maximal 6,82 Euro darf die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer jetzt noch kosten, das sind nur noch rund ein Viertel der bislang durchschnittlich erhobenen Gebühren. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes dürften dann gar keine direkten Entgelte mehr für die Rufnummernportierung zulasten der Endkund*innen berechnet werden.

Bereits Mitte Januar dieses Jahres hatte eine Überprüfung der Bundesnetzagentur die Annahme bestätigt, dass die erhobenen Gebühren für die Rufnummernportierung unter Mobilfunkdiensteanbietern die gesetzlich zulässige Höhe weit überschreiten. Die Preisobergrenze wurde anhand eines europäischen Preisvergleichs für diesen Dienst ermittelt.“

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