Thomas-Cook-Insolvenz: Haftungsbegrenzung ist rechtlich problematisch

Zu dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages „Unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch wegen fehlerhafter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302“ erklären Tabea Rößner, Sprecherin für Verbraucherschutz der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Die Blockadehaltung der Bundesregierung gegen einen ausreichenden Insolvenzschutz bei Pauschalreisen und deren Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Fall der Thomas Cook Insolvenz ist ein verbraucherpolitischer Skandal. Schon vor Monaten haben wir sie zur Nachbesserung aufgefordert. Noch in den Tagen der Thomas Cook-Insolvenz haben Sie unseren Antrag im Bundestag abgelehnt. Jetzt hat die Bundesregierung es auch schwarz auf weiß: Die Begrenzung der Haftung auf 110 Millionen ist auch europarechtlich problematisch. 

Unklar ist, wer jetzt die Rechnung für ihr Debakel zahlen muss. Dies werden letztendlich die Gerichte entscheiden. Die Bundesregierung bleibt jedoch weiterhin verantwortlich, denn sie hat den Reisenden einen ausreichenden Insolvenzschutz versprochen. Die bestehende Rechtsunsicherheit darf nicht zu Last der Verbraucherinnen und Verbraucher gehen. Jetzt muss so schnell wie möglich für die Betroffenen Klarheit geschaffen werden, ob und wie viel sie von ihrem Geld wiedersehen. Ob Dieselskandal oder Thomas Cook-Insolvenz: Damit nicht immer wieder einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher in die Röhre schauen, muss zudem dringend der kollektive Rechtsschutz weiter gestärkt werden.“

Am 24.10.2019 berichtete die FAZ darüber.

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