EU-Urheberrechtsreform: Chance für einheitliche europaweite Regelung vertan

Zu der Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie erklärt Tabea Rößner, Sprecherin für Netzpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN:

„Über fünf Millionen Menschen in der EU haben eine Petition gegen die EU-Urheberrechtsreform unterschrieben. Tausende Menschen waren vor allem in Deutschland auf den Straßen und haben friedlich gegen die Richtlinie protestiert. Das Agieren der Koalitionsparteien innerhalb dieser Debatte war und ist ein Trauerspiel. Der Schlingerkurs von Bundesjustizministerin Barley wie auch die bewussten Nebelkerzen der CDU stärken nicht das Vertrauen in die Politik. Viele Menschen fühlen sich durch ein solches Verhalten zurecht nicht ernst genommen und es zeigt zudem, dass die Bundesregierung noch immer nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist. Die geplanten Artikel 11 und 13 resp. 15 und 17 sind und bleiben problematisch. Die Uploadfilter gefährden die Meinungsfreiheit im Internet. Mit dem EU-weiten Leistungsschutzrecht werden die Interessen weniger großer Konzerne vor die von Kreativen gestellt.

Eins ist klar: Urheberinnen und Urheber müssen an der Wertschöpfung ihrer Werke in der digitalen Welt angemessen beteiligt werden. Es ist aber auch vollkommen klar, dass dabei keine Hürden für freien Meinungsaustausch und Informationsfluss entstehen dürfen.

 Uns war ein fairer Interessenausgleich zwischen Urhebern, Plattformen und Verwertern immer wichtig.

Mit der heutigen Verabschiedung der europäischen Urheberrechtsrichtlinie wurde das Ziel, einen einheitlichen europaweiten Binnenmarkt im Urheberrecht zu schaffen, nicht erreicht und auf nicht absehbare Zeit verschoben. Ein Flickenteppich aus 27 nationalen Regelungen bleibt im Großteil erhalten. Die Richtlinie steht damit nicht für ein Mehr an Europa auf einem so harmonisierungsbedürftigen Gebiet. Im Hinblick auf die kommende Europawahl ist dies ein fatales Zeugnis von fehlender Handlungsfähigkeit und -bereitschaft der Koalitionsparteien auf EU-Ebene.

Mit der heutigen Verabschiedung ist Deutschland nun durch die Richtlinie verpflichtet, diese innerhalb von zwei Jahren umzusetzen. Die Bundesregierung muss jetzt zum einen sicherstellen, dass die versprochene Mehrvergütung auch wirklich bei den Urheberinnen und Urhebern ankommt. Zum anderen muss sie Rechtssicherheit für die Plattformen schaffen. Dafür bedarf es klarer Sorgfaltspflichten. Die Bundesregierung ist darüber hinaus gefordert, für eine einheitliche und koordinierte Umsetzung mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu sorgen, damit nationale Alleingänge vermieden werden.“

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