EU-Urheberrechtsreform – Ein Kompromiss, der niemandem hilft

Zur gestern Nacht erreichten Einigung bei den Trilogverhandlungen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie erklärt Tabea Rößner, netz- und verbraucherpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN :

„Ein gutes Ergebnis sieht anders aus. Mit Biegen und Brechen sind die monatelangen, immens umstrittenen Verhandlungen nun zwar vorerst finalisiert worden – glücklich können die beteiligten Verhandlerinnen und Verhandler damit aber keine Seite mehr machen. Den einen ist der Text nach etlichen Kompromissen zu stark verwässert, andere sehen weiterhin große Gefahren für die Meinungsfreiheit durch Filtermaßnahmen und das Leistungsschutzrecht für Presseverlage. Eine solch diverse Kritik ist kein gutes Omen für eine Richtlinie, die grundlegende Weichen für die digitale Wirtschaft, den medialen Alltag der Nutzerinnen und Nutzer und den Umgang mit urheberrechtlichen Werken im Digitalen stellen soll.

Die Bundesregierung hat bei den Verhandlungen einmal mehr ein klägliches Bild abgegeben und gleich mehrere Versprechen nicht eingelöst. Stichwort Upload-Filter: Mit Artikel 13 werden weiterhinübermäßige Filtermaßnahmen und Overblocking riskiert, denn es ist völlig unklar, wie sich die Anforderung an die Digitalunternehmen, keine urheberrechtsverletzenden Werke auf ihren Plattformen zuzulassen, in Verbindung mit der Haftung konkret auswirken wird. Auch bei der Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen, eine der Kernforderungen der Bundesregierung, hat sie im Kompromiss mit Frankreich klein beigegeben. Das Leistungsschutzrecht wurde trotz der desaströsen Erfahrungen auf nationaler Ebene durchgedrückt, genauso schwammig formuliert – die Rechtsunsicherheit müssen die Betroffenen vor den Gerichten ausbaden. All dies ist Gift für die in Sonntagsreden von der Bundesregierung immer wieder beschworene Innovationsfähigkeit des Internets.

 Die Grundmotivation der Urheberrechtsreform bleibt unterstützenswert: Kreative, Urheberinnen und Urheber müssen an der Wertschöpfung ihrer Werke in der digitalen Welt angemessen beteiligt werden. Gleichzeitig muss das Urheberrecht an neue digitale Realitäten medialen Gewohnheiten der Menschen angepasst werden. Es sollte gerade keine unnötigen Hürden für Meinungsaustausch und Informationsfluss bauen. Diese scheinbar divergierenden Ziele in Einklang zu bringen, ist zweifellos ein dickes Brett.

Die Bundesregierung hat bis heute keinen tatsächlichen Beitrag geleistet, in diesen für die digitale Gesellschaft und die Kreativen essentiellen Fragen voranzukommen. Sie muss endlich für einen angemessenen Ausgleich stark divergierenden Interessen sorgen, den es bis heute nicht gibt. 

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